Hallo zusammen,
wer kann mir bitte weiterhelfen?
Sachverhalt (3 von 3):
- Arbeitsunfähigkeit: 14.02.2018 bis 31.07.2018
- Rente wegen voller Erwerbsminderung: 01.08.2018 bis 31.12.2019 - keine Arbeitsaufnahme
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: 01.01.2020 - voraussichtl. 31.12.2021 - Arbeitsaufnahme zum 01.01.2020
Urlaubsanspruch nach TVöD: 30 Tage/Jahr + Zusatzurlaub wg. (mind.) 50 % GdB: 5 Tage/Jahr = 35 Tage/Jahr
Urlaubsanspruch 2017: 35 Tage (30 + 5), davon genommen: 25 Tage
Resturlaub 31.12.2017: 10 Tage (Übertrag nach 2018)
Urlaubsanspruch 2018?
Urlaubsanspruch 2019?
Urlaubsanspruch 2020?
Urlaubsanspruch 2021?
In welchem Jahr besteht welcher Anspruch und in welchem Jahr verfällt welcher Anspruch?
Vielen Dank!