Autor Thema: Recht auf Verbeamtung  (Read 7164 times)

ca2510fl

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Recht auf Verbeamtung
« am: 08.07.2020 11:04 »
Hallo, kurz zu mir:

Ich wurde Juni 2019 in eine untergestellte Behörde eingestellt. Dort wurde ich mit der E10 vergütet, was dort als Sachbearbeiter ganz üblich war.

Nun wurde diese Stelle im März diesen Jahres ins Ministerium verlegt. Ich habe nun erfahren das alle meine Kollegen im Referat verbeamtet sind.

Außerdem werden alle Stellenausschreibungen für unsere Referat mit mindestens einer E11 ausgeschrieben.

Nun meine Frage, habe ich Recht darauf, das man meine Vergütung anpasst, oder besteht da sogar auch die Möglichkeit auf eine Verbeamtung? (Gleichberechtigung und Gleichstellung)

Vielen Dank für jeden Rat.


Spid

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Antw:Recht auf Verbeamtung
« Antwort #1 am: 08.07.2020 11:09 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Verbeamtung ist naheliegenderweise kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Organisator

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Antw:Recht auf Verbeamtung
« Antwort #2 am: 08.07.2020 11:17 »
Nun meine Frage, habe ich Recht darauf, das man meine Vergütung anpasst, oder besteht da sogar auch die Möglichkeit auf eine Verbeamtung? (Gleichberechtigung und Gleichstellung)

Ein Recht besteht weder auf das eine, noch das andere.

ca2510fl

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Antw:Recht auf Verbeamtung
« Antwort #3 am: 08.07.2020 11:32 »
Danke schon mal für die Infos.

Wie verhält sich das denn, wenn ein Kollege genau die selbe Arbeit macht, und besser eingruppiert ist.

Spid

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Antw:Recht auf Verbeamtung
« Antwort #4 am: 08.07.2020 11:33 »
Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

WasDennNun

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Antw:Recht auf Verbeamtung
« Antwort #5 am: 08.07.2020 11:53 »
Danke schon mal für die Infos.

Wie verhält sich das denn, wenn ein Kollege genau die selbe Arbeit macht, und besser eingruppiert ist.
Dann solltest du dir eben diese Tätigkeiten auch übertragen lassen und genauso eingruppiert werden, oder mal in dich gehen und dich fragen, warum du Dinge machst, die dir dein AG überhaupt nicht übertragen hat.

2strong

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Antw:Recht auf Verbeamtung
« Antwort #6 am: 08.07.2020 14:04 »
Nun meine Frage, habe ich Recht darauf, das man meine Vergütung anpasst, oder besteht da sogar auch die Möglichkeit auf eine Verbeamtung? (Gleichberechtigung und Gleichstellung)
Du bist also nunmehr im Ministerium beschäftigt? Zu dem dort üblichen Prozedere einer Verbeamtung wird Dir das Personalreferat Auskunft erteilen. Ein Anspruch auf Verbeamtung besteht nicht.
Beim Personalreferat kannst Du Dich auch bzgl. der Vergütung nach E 11 erkundigen.

Lars73

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Antw:Recht auf Verbeamtung
« Antwort #7 am: 08.07.2020 15:12 »
Bist du dauerhaft ins Ministerium versetzt?
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen dürfte eine Verbeamtung in der Regel möglich sein. Einfach mit Vorgesetzten und Personalreferat klären. Zu den Rahmenbedingungen ggf. Personalrat fragen.

Hinsichtlich E11. Am besten einfach auf eine solche ausgeschriebene Stelle bewerben.

Opa

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Antw:Recht auf Verbeamtung
« Antwort #8 am: 08.07.2020 17:14 »
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen dürfte eine Verbeamtung in der Regel möglich sein.
Plus ggf. noch die gesundheitlichen Voraussetzungen.