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Überversichert?
Kaiser80:
--- Zitat von: Bastel am 15.06.2020 12:03 ---
--- Zitat von: MrRossi am 15.06.2020 11:56 ---Und was denkst Du bekommt man dann für eine Versorgung, wenn man Mindestlohn bekommt?
Nein, Gesundheit (bzw. Behandlung) darf nicht "nochmehr" eine Frage des Einkommens sein!
--- End quote ---
Ein Blick nach Trumpistan reicht dazu.
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Ja, der ist wirklich alles schuld...
Das amerikanische Gesundheitssystem ist in der Tat recht Komplex und lässt sich nicht an "Mindestlöhnen beurteilen"
Spid:
Erhard hat eine Soziale Marktwirtschaft erschaffen - die derzeitige Pervertierung dessen ist weder verfassungsmäßig geboten noch irgendwie sinnvoll. Das BVerfG hat die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips nicht auf einen der drei Durchführungspfade begrenzt, auch der liberale Pfad steht im Einklang mit dem Sozialstaatsprinzip. Zwangsversicherungssysteme sind weder der einzige noch der sinnvollste Weg zur Verwirklichung des genannten Verfassungsprinzips noch ließe sich damit Solidarität erreichen - denn diese kann nur freiwillig erfolgen und nicht durch Zwang.
BAT:
--- Zitat von: Spid am 15.06.2020 12:27 ---Natürlich funktionierte sie. Das ist offenkundig. Es ergibt sich am Markt stets ein Preis.
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Auch die 0 in Zeiten des Sklavenhandels?
Du redest wohl von einem Markt im staatlichen Rahmen im 20. oder 21. Jahrhundert?
Dann reden wir aneinander vorbei.
Spid:
Beim Sklavenhandel wurde ja keine Arbeitsleistung bezahlt, sondern Eigentum an einer Person erworben - üblicherweise nicht für 0 Geldeinheiten, sondern für einen Batzen Geld.
BAT:
Da aber selbst Du das wohl nicht (wieder) haben möchtest, ist mithin die reden vom Markt hier völlig themenfern.
Man sollte also schon auf Grundlage der grundsätzlichen Staatsprinzipien hier diskutieren. Denn wie des Beispiel zeigt kann sich somit kein Marktpreis bilden.
Wichtig ist für mich, daß sich dieses Sozialstaatsprinzips in Grenzen hält. Und da läuft halt extrem viel auseinander. Vor allem aber in der auch hier einschlägigen Krankenversicherung, die teils auch den Abschluss einer Unfallversicherung gebietet.
Kopfpauschalen mit einem vollständig staatlichen Gesundheitssystem (kein niedergelassener Arzt, keine Privatkliniken innerhalb dieses Systems) halte ich für angebracht.
Und die Kopfpauschale für ein Kind kann dann auch gerne nur die Hälfte des Betrages für einen Erwachsenen bedeuten. Selbst dann sind wir noch extrem solidarisch.
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