Hallo liebe Community,
ich habe eine Stelle in einem Frauenhaus bekommen und werde, bis ich mein Bachelorzeugnis vorlegen kann (schreibe gerade noch meine Arbeit) als Praktikantin (später TvöD SuE, 11b) eingestuft und nach dem TvPöD bezahlt. Dort ist das Gehalt mit 1.826,21 Euro benannt, im Absatz zu der Arbeitszeit heißt es:
"Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tägliche Arbeits-zeit der Praktikantinnen/Praktikanten richten sich nach den Bestimmungen, die für die Arbeitszeit der bei dem Arbeitgeber in dem künftigen Beruf der Praktikantin-nen/Praktikanten Beschäftigten gelten; § 44 Abs. 1 Satz 3 BT-K bleibt unberührt."
Ich arbeite 28 Stunde die Woche, wird das prozentual von der genannten Summe berechnet oder ist das Gehalt bei Praktikanten als Festbetrag zu verstehen?
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, meine zukünftige Chefin ist die zwei Wochen bis Dienstbeginn leider im Uraub.
Liebe Grüße