@2strong: Worauf stützt sich deine Aussage? Ich sehe den Sachverhalt anders.
Im Folgenden gehe ich davon aus, dass Marvey fragt, ob die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erworben wird.
Die Laufbahnbefähigung wird beim Bund für eine Laufbahn erworben (z. B. gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst), nicht für eine Laufbahngruppe (gehobener Dienst). Die Laufbahnbefähigung wird nicht erlangt, da dafür ein fachspezifischer Vorbereitungsdienst für die spezielle Laufbahn erforderlich ist (§ 7 BLV).
Ggf. käme ein Laufbahnwechsel nach § 42 BLV in Betracht. Allerdings ist Marvey kein Beamter und er hat nicht die Befähigung für eine andere Laufbahn. Daher scheidet dies m. E. aus.
Ich sehe hier eher die Möglichkeit, die Laufbahnbefähigung durch Anerkennung mit Bachelor und hauptberuflicher Tätigkeit von min. 1,5 Jahren zu erwerben (§ 20 BLV). Eine Abordnung mit Versetzung kommt m. E. nicht in Betracht, da kein Beamtenverhältnis vorliegt. Eine Einstellung als Beamter wäre dann zwar möglich, wird aber eher weniger von den Behörden praktiziert. Daher käme eher eine Einstellung als Tarfibeschäftigter in einer Bundesbehörde in Betracht. Aus diesem heraus könnte man dann einen Antrag auf Verbeamtung stellen.
Das Dienstordnungsrecht läuft aus. Ob und inwiefern den derzeitigen DO-Angestellten die Möglichkeit eröffnet wird, in das Beamtenverhältnis zu wechseln, wenn die Berufsgenossenschaften die Dienstherrnfähigkeit haben, ist mir nicht bekannt. Ich weiß auch nicht, ob es dazu schon Gedanken oder Regelungen gibt. Wenn Marvey dadurch den Status eines Beamten erlangen würde, wäre eine Abordnung/Versetzung rechtlich einfacher.
Jedenfalls scheidet meines Erachtens eine Einstellung als Beamter auf Probe unmittelbar nach Abschluss des Vorbeitungsdienstes als DO-Angestellter auf Widerruf aus. Sicher schadet es jedoch nicht, bei den infrage kommenden Bundesbehörden die eigene Situation zu schildern und zu fragen, ob doch eine Verbeamtung auf Probe möglich wäre.
Vielleicht kann jemand anderes etwas fundiertes zu den Wechsel zwischen den Status eines DO-Angestellten und eines Beamten im Allgemeinen beitragen?