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Ablehnung Höhergruppierung Personalrat

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Spid:
Der PR kann nicht dagegen klagen. Möglicherweise könnte er eine Feststellungsklage anstrengen, mit der die Feststellung begehrt wird, der PR hätte bei der Übertragung beteiligt werden müssen, eine Wirkung auf den Sachverhalt hätte das aber nicht.

was_guckst_du:
...nichts Anderes war gemeint...

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