Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Unverständliche Abrechnungen
felida:
Hallo, auf die Gefahr hin, das schon mal gefragt zu haben, aber ich habe leider noch von keiner Stelle irgendeine sinnvolle Antwort bekommen.
ich bin derzeit au, habe also keinen Zugriff auf dem Büro-PC, auf dem die Abrechnungen eingehen.
Dank einer Kollegin, habe ich die letzten drei per Post erhalten.
Ich bin seit letzten Herbst mit Unterbrechungen AU, zwischendurch war eine Reha, ich bekam Übergangsgeld etc.
Krankengeldzuschuss kommt ja noch dazu. Jetzt ist es so, dass ich bei den Abrechnungen überhaupt nicht durchblicke, außerdem wurde im Mai überhaupt nichts überwiesen, im April nur 1x der KG Zuschuss. Angeblich kam die Meldung der KK zu spät, aber das werde im nächsten Monat ausgeglichen. Schön wäre es ja gewesen.
Das ganze ist komplett undurchsichtig , meiner Meinung nach. Aber ich habe mit Abrechnungen ja auch nichts zu tun.
Auf Rückfragen bei der Besoldung, erhalte ich mittlerweile keine Antwort mehr. Da die Abrechnungen von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemacht werden, denke ich, die Besoldung ist eh der falsche Ansprechpartner.
Darf, kann ich bei der Körperschaft selbst um Erklärung bitten? Bzw. dürfen die mir überhaupt Auskunft geben? Ich würde es ja nicht brauche, wenn ich die Information von anderer, meinetwegen auch interner Stelle bekäme.
Leider muss ich sagen, dass sie Besoldung in meinem Fall in der Vergangenheit auch schon falsche Berechnungen erstellt hatte, und ich da wenig Vertrauen in den entsprechenden Kollegen habe. Auch die gegebenen Informationen zu den Altfällen, vor Juni 1994 im öffentlichen Dienst, waren eindeutig falsch. Auch vom Personalrat ist da wenig zu erwarten, einer fragte sogar zurück, welchen Zuschuss ich eigentlich meinte!
Lange Rede - kurzer Sinn: kann ich eine ordentliche Aufstellung über gezahlten KG Zuschuss erwarten oder verlangen, damit ich das nachvollziehen kenn? Eine Vollrente (EM) wurde anhand des Rehaentlassungsberichtes beantragt. Und dann kann es ja durchaus sein, dass der Zuschuss zurückgefordert bzw. verrechnet wird.
Das verkompliziert das Ganze ja dann noch mehr, da gar nicht nachvollziehbar ist, welchen Betrag da überhaupt angeblich bezahlt wurde.
Danke
D-x:
--- Zitat von: felida am 14.06.2020 20:07 ---Lange Rede - kurzer Sinn: kann ich eine ordentliche Aufstellung über gezahlten KG Zuschuss erwarten oder verlangen, damit ich das nachvollziehen kenn? Eine Vollrente (EM) wurde anhand des Rehaentlassungsberichtes beantragt. Und dann kann es ja durchaus sein, dass der Zuschuss zurückgefordert bzw. verrechnet wird.
Das verkompliziert das Ganze ja dann noch mehr, da gar nicht nachvollziehbar ist, welchen Betrag da überhaupt angeblich bezahlt wurde.
--- End quote ---
Du hast gemäß § 2 Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) Anspruch auf eine derartige Bescheinigung, die die Angaben gemäß § 1 EBV enthält. Berechnungsgrundlagen, -formeln und -schritte sind dort jedoch nicht ersichtlich.
Dann trifft den Arbeitgeber noch eine sog. Fürsorgepflicht, die s.i.w. aber nicht genauer definiert ist. Prinzipiell würde ich mal bei Deiner Personalabteilung anfragen, an wen Du dich mit Fragen zur Abrechnung wenden kannst.
Isie:
Wenn du kein Übergangsfall bist, d. h. bis zum Inkrafttreten des TVöD unter § 71 BAT fielst, steht der Krankengeldzuschuss in Höhe der Differenz zwischen Bruttokrankengeld und Nettoentgelt (Bruttoentgelt abzüglich gesetzliche Abzüge) zu. Oft verbleibt kein oder nur ein geringer Krankengeldzuschuss.
Da der Krankengeldzuschuss lohnsteuerpflichtig ist, muss er in der Gehaltsmitteilung des Zahlungsmonats ausgewiesen werden.
felida:
Hallo miteinander,
Ich hatte ja über meine Gewerkschaft eine Anwältin kontaktiert, von ihr aber eine komplett unverschämte Antwort bekommen, obwohl ich klar gesagt hatte, es geht um den kg Zuschuss. Sie könne mit dem pachten nichts anfangen! Ja, ist ja auch mein problem
Das heisst aber, ich bin soweit wie vorher... Also wieder Besoldung anschreiben...
Isie:
Die Besoldung hat damit nichts zu tun, sondern der Entgeltbereich. Hast du deine Gehaltsmitteilungen durchgesehen, und zwar die, die du bekommen hast, nachdem deine Krankenkasse das Krankengeld festgesetzt hat?
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