Autor Thema: Während höherwertiger Tätigkeit zur Erprobung: Stufensteigerung  (Read 1714 times)

Manfred1980

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Hallo.

Das Thema von Esp hat mich sehr interessiert. Ich bin jetzt erst auf den 17. Änderungstarifvertrag gestoßen, der vollständig am 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Im § 17 TVöD wurde nun eine neue Protokollerklärung eingefügt:

"Protokollerklärung zu den Absätzen 4, 4a und 5:
Ist Beschäftigten nach § 14 Abs. 1 vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit
übertragen worden, und wird ihnen im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen, werden sie hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt. "

Ich wollte von euch eure Meinung hören, ob ich die Auswirkungen der Protokollerklärung nun richtig verstanden habe:

Bis 31.01.2020: Mitarbeiter in EG 9b Stufe 3
1.2.2020: Übertragung Tätigkeiten EG 11 zur Erprobung. Hier noch Stufe 3
1.3.2020: Erreichen der Stufe 4
31.07.2020: Ende 6 Monate Probezeit
01.08.2020: Höhergruppierung auf EG 11. Nur auf Stufe 3, da Stufe 3 die Stufe war, die am ersten Tag der Übertragung der höherwertigen Aufgaben vorlag.

Das hier nur am 01.08.2020 die Stufe 3 festgesetzt worden ist, ist das richtig? Ich denke leider
ja.

Spid

  • Gast
Die Stufe wird nicht festgesetzt, die Stufenzuordnung ergibt sich aus den tariflichen Regelungen - und zwar Stufe 3 mit Beginn der Stufenlaufzeit am 01.02.20.

Manfred1980

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Vielen Dank für die Antwort.  :)