Hallo,
ich bin jetzt mal vom RO zum registrierten Nutzer geworden
Würde mich freuen, wenn es einige Einschätzungen gibt. Historisch gab es in der IT vor meiner Zeit zwei Administratoren, beide in EG 11 eingruppiert. Weitere Stellen EG 10 wurden geschaffen, eine davon besetze ich. Einer der 11er ist nicht mehr da, die Stelle im Stellenplan weiterhin vorhanden. Mein Antrag, mich auf die entsprechende Stelle zu setzen, wurde abgelehnt. Die uralte SB, die zu der EG11 führten, beschreiben grundsätzlich ziemlich genau meine Tätigkeiten - aber halt mit alten Begrifflichkeiten etc.
Beim Stöbern im Forum lese ich öfter die Begriffe „auszuübenden“, „ausgeübten“, „übertragene“ Tätikeiten. Für jemanden, der nicht in den Begrifflichkeiten und deren Abstufung drinnen steckt, verstehe ich es folgendermaßen:
auszuübende / übertragene: sehe ich auf den ersten Blick keinen Unterschied im Begriff, hier ist der AG in der Pflicht, einem AN seine Aufgaben zu definieren.
ausgeübt: das, was der AN täglich macht, aber nicht zwingend deckungsgleich mit den „auszuübenden“ Tätigkeiten sein muss.
Bei Aufnahme meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst habe ich keine schriftliche „Auflistung“ meiner Aufgaben bekommen. Im Nachweisgesetz wird die „kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom AN zu leistenden Tätigkeiten“ gefordert. Dies wäre dann eine Tätigkeitsbeschreibung, die vermutlich durch die Aushändigung einer Stellenbeschreibung erfolgen kann? D.h. ich übe momentan Tätigkeiten aus, die aber nicht unbedingt zu den auszuübenden gehören (was für ein Wortspiel). Was öfter mal intern im Bereich besprochen und angepasst wurde ist der GVP – ist das relevant? Den PR brauche ich damit nicht befragen denn der ist nach meinen bisherigen Erfahrungen ungeeignet und nicht kompetent genug.
Wie wäre jetzt ein geeigneter Weg?
- eine eigene SB schreiben, diese dann bewerten lassen?
- den AG auffordern, mir nach Jahren eine Liste der Aufgaben auszuhändigen? Was würde passieren: der AG müsste zugeben, dass es für meine Stelle keine SB gibt oder man nimmt die uralte SB der EG11 und sagt „das machen Sie“. Dann würde doch, nach meinem Verständnis, das Gehalt auch rückwirkend für die Jahre zu zahlen sein, weil die Aufgaben nicht gesetzeskonform definiert wurden?
- Eingruppierungsfeststellungsklage?
Der Leiter IT, also mein Vorgesetzter, dem mind. drei Stellen EG10 & EG11 angehören, sollte alleine durch diese Tatsache bereits die EG12 bekommen, aber auch hier wird der AG nicht tätig. Unwissenheit, Vorsatz, Betrug? Falsche Anwendung des TV?