Hallo! Ich arbeite auf einer Stelle, deren Tätigkeiten der jetzigen 9a zugeordnet sind. Ich hatte 2012 bei der Überleitung in den TVL entschieden in der E8 zu bleiben, da ich bereits in der 3 Stufe war und ein Wechsel in die kleine E9 sich für mich finanziell nicht gelohnt hätte
Nun wurde die EGO ja von der "kleinen 9" in die 9 a geändert (Kürzere Laufzeiten der Stufen)#
Durch einen Wechsel würde ich nun 300€ mehr verdienen.
Ein Antrag von mir auf Neu-Eingruppierung wurde abgelehnt, mit der Begründung dass ich mich ja 2012 dagegen entschieden habe und die Frist für die Überleitung abgelaufen ist.
Das ist auch richtig, aber durch die Änderung der EGO , Schaffung der 9a, würde sich doch ein völlig neuer Sachverhalt ergeben. Hätte ich damals gewusst dass die "kleine 9" rechtswidrig ist und kürzere Laufzeiten bekommt, ich somit finanziell besser dar stehen würde, hätte ich mich ja anders entschieden.
Kennt sich jemand damit aus und kann mir helfen?