Autor Thema: EG8 in EG9a wegen Änderung EGO  (Read 1632 times)

Steffka79

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EG8 in EG9a wegen Änderung EGO
« am: 16.06.2020 09:27 »
Hallo! Ich arbeite auf einer Stelle, deren Tätigkeiten der jetzigen 9a zugeordnet sind. Ich hatte 2012 bei der Überleitung in den TVL entschieden in der E8 zu bleiben, da ich bereits in der 3 Stufe war und ein Wechsel in die kleine  E9 sich für mich finanziell nicht gelohnt hätte

Nun wurde die EGO ja von der "kleinen 9" in die 9 a geändert (Kürzere Laufzeiten der Stufen)#
Durch einen Wechsel würde ich nun 300€ mehr verdienen.
Ein Antrag von mir auf Neu-Eingruppierung wurde abgelehnt, mit der Begründung dass ich mich ja 2012 dagegen entschieden habe und die Frist für die Überleitung abgelaufen ist.
Das ist auch richtig, aber durch die Änderung der EGO , Schaffung der  9a, würde sich doch ein völlig neuer Sachverhalt ergeben. Hätte ich damals gewusst dass die "kleine 9" rechtswidrig ist und kürzere Laufzeiten bekommt, ich somit finanziell besser dar stehen würde, hätte ich mich ja anders entschieden.

Kennt sich jemand damit aus und kann mir helfen?

Spid

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Antw:EG8 in EG9a wegen Änderung EGO
« Antwort #1 am: 16.06.2020 09:36 »
Ja: der AG ist im Recht.

Lars73

  • Gast
Antw:EG8 in EG9a wegen Änderung EGO
« Antwort #2 am: 16.06.2020 09:46 »
Wie Spid schon schreibt. Die Regelung ist so wie vom Arbeitgeber beschrieben.

Die "kleine" E9 war nichts rechtswidrig. Die Tarifparteien haben lediglich eine neue Regelung getroffen. Das auf lange Sicht sich der Wechsel in der "kleine" E9 gelohnt hätte war auch schon damals der Fall.

Als Option hast Du: Du könntest dich auf Stellen mit E9a bewerben. (Beim aktuellen Arbeitgeber wäre Voraussetzung, dass es andere Tätigkeiten als die bisherigen sind.)

Steffka79

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Antw:EG8 in EG9a wegen Änderung EGO
« Antwort #3 am: 16.06.2020 10:57 »
Ja, aber nach meiner Rechnung damals hätte sich das erst nach 20 Jahren für mich gelohnt , nach der neuen Regelung hätte ich jetzt schon eine Besserstellung

Trotzdem danke für euere Antworten