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Tätigkeitsdarstellung und Bewertung bei Abordnung

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Spid:
Man kann sein Einverständnis auch implizit erklären, bspw. indem man bei einem Angebot des AG zur eingruppierungsrelevanten Änderung der auszuübenden Tätigkeit die geänderte Tätigkeit ausübt.

Otto1:

--- Zitat von: Spid am 18.06.2020 09:54 ---Man kann sein Einverständnis auch implizit erklären, bspw. indem man bei einem Angebot des AG zur eingruppierungsrelevanten Änderung der auszuübenden Tätigkeit die geänderte Tätigkeit ausübt.

--- End quote ---

D. h. also: der AG muss explizit klarstellen, dass die neue Tätigkeit eine geringere Tätigkeit ist und der AN akzeptiert dies stillschweigend?
Und wenn der AG sagt: im neuen Ressort gibt es bereits jemanden der die Tätigkeit ausübt. Wir können ihnen nur etwas gemäß e13 anbieten? Kann man dann einfach nichts machen und auf die Einhaltung pochen?

Was passiert wenn die Stelle mit E15 ausgeschrieben wurde und das neue Ressort sagt nun, dass sich das alte Resort geirrt hat und es eigentlich eine E13 ist. Kann man dann heruntergestuft werden?

Spid:
Ich habe nicht ausgeführt, daß der AG derlei explizit erklären müßte.

Die Eingruppierung anderer TB oder die Rechtsmeinung des AG hierüber berührt die Eingruppierung ebensowenig wie die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung des TB selbst.

Was hat die Entgeltgruppe mit der Stufe zu tun? Zudem gilt auch hier, daß die Rechtsmeinung des AG die Eingruppierung nicht berührt.

Otto1:

--- Zitat von: Spid am 18.06.2020 11:23 ---Ich habe nicht ausgeführt, daß der AG derlei explizit erklären müßte.

Die Eingruppierung anderer TB oder die Rechtsmeinung des AG hierüber berührt die Eingruppierung ebensowenig wie die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung des TB selbst.

Was hat die Entgeltgruppe mit der Stufe zu tun? Zudem gilt auch hier, daß die Rechtsmeinung des AG die Eingruppierung nicht berührt.

--- End quote ---

Sorry, nicht Stufe sondern Entgeltgruppe:

Was passiert wenn die Stelle im alten Ressort mit E15 extern ausgeschrieben wurde und das neue Ressort sagt nun, dass sich das alte Resort geirrt hat und es eigentlich eine E13 ist. Wird dann die Entgeltgruppe auf eine E13 korrigiert, obwohl man einen Arbeitsvertrag mit einer E15 hat?

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, der Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag kommt regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung zu.

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