Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Tätigkeitsdarstellung und Bewertung bei Abordnung

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Kat:
Stimmt so nicht. Eine Abordnung kann auch dauerhaft sein. Bei Jobcentern wird das sehr oft gemacht, schon weil die kein eigenes Personal haben.

Spid:
Doch, das stimmt so, siehe §4 Abs. 1 TV-L.

Lars73:
@Kat
Ist diese Zuweisung denn tatsächlich eine Abordnung. Zumindest doch nicht im Sinne des Tarifvertrags?

JW69:
Ja die Tätigkeit hat sich geändert. Der AG ist das Land NRW die Aufnehmende Behörde eine KOB.
Bei einer Abordnung handelt es sich um eine vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung des Arbeitnehmers bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Spid:
Und eine Abordnung berührt die Eingruppierung in keinster Weise.

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