Hallo zusammen!
Ich bin aktuell (noch) Bundesbeamter im gD, möchte mich aber (Master vorhanden) auf eine Stelle beim Land NRW im hD bewerben. Jetzt kenne ich mich im Landesrecht nicht aus. Beim Bund gibt es die Möglichkeit den Aufstieg nach § 24 BLV zu machen. Dabei hat man eine Stelle im hD, verbleibt aber über 3 Jahre weiterhin in der gD-Besoldung. Hat man sich bewährt, erfolgt der offizielle Aufstieg in den hD. Gibt es ein vergleichbares Gesetz auch beim Land? Beim Bund geht einer Versetzung in der Regel eine Abordnung voraus. Ist das beim Wechsel vom Bund zum Land auch so? Oder kommt das auf die Behörde an? Ich habe das Problem, dass ich bis Ende Januar noch beim Bund bleiben muss, da ich sonst meine erhaltenen Umzugskosten zurück zahlen muss. Aber eine Abordnung stünde dem ja nicht entgegen?
Ich weiß, das sind ganz schön viele Fragen auf einmal...
Ich danke euch!