Der AG stellt also fest, dass er glaubt, dass er sich geirrt hat und einen einschlägige Berufserfahrung vorlag.
Er und der MA verzichten beide darauf, gerichtsfest zu prüfen, ob dem denn auch so war.
Der AG ändert seine Rechtsmeinung und korrigiert diesen Eingruppierungsirrtum.
Man lässt es also offen ob es eine tarifkonforme oder üt Lösung ist.
Wie bei allen Eingruppierungsvorgängen, die nicht vom Gericht geprüft wurden. Es sind dann ja immer nur die jeweiligen Rechtsauffassungen, die sich in der EG, die bezahlt wird, niederschlagen.