Autor Thema: Zeitpunkt Höhergruppierung nach Erfüllung der Ausbildungspflicht (BL1)  (Read 3764 times)

Andreas VwfK

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Hallo zusammen,

ich bin Angestellter in einer Stadtverwaltung in Bayern seit April 2018.
Ich bin aktuell noch in EG 4 Stufe 2 eingruppiert.
Von April 2018 - Dezember 2018 war ich zunächst Mitarbeiter an der Auskunft und Springer für das Einwohnermeldeamt.
Ab Januar 2019 wurde ich als Sachbearbeiter in der Bauverwaltung angelernt (Stelle bewertet mit EG 7).
Ab Februar 2019 begann ich berufsbegleitend den Beschäftigtenlehrgang 1, welchen ich mit Übergabe des Zeugnisses am 19.05.2020 bestanden habe.
Laut meinem Sachgebietsleiter will mich die Geschäftsleitung entweder zum 01.06.20 oder 01.07.20 höhergruppieren von EG 4 Stufe 2 auf EG 7 Stufe 2.
Die Tätigkeit selbstständig ausführen tue ich wohlgemerkt bereits seit ca. Juli 2019.

Meine Frage an euch, ist es überhaupt tarifrechtlich zulässig, dass mich die Geschäftsleitung erst zum 01.07.20 höhergruppiert, obwohl ich die Prüfungspflicht bereits am 19.05.20 erfüllt habe und die Stelle schon monatelang selbstständig ausführe??

Vielen Dank für eure Einschätzung und LG
Andreas

Spid

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Der AG gruppiert Dich weder hoch noch ein, TB sind unmittelbar aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert. Die Höhergruppierung fand im Augenblick der Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht statt.

Andreas VwfK

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Also müsste die Eingruppierung in EG 7 Stufe 2 folglich richtigerweise dann rückwirkend zum 01.05.2020 vorgenommen werden.
Oder Taggenau datiert auf das Bestehen durch Zeugnisübergabe?

Spid

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Selbstverständlich taggenau, was ist denn am „im Augenblick der Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht“ nicht zu verstehen. Und, wie bereits ausgeführt, nimmt niemand eine Eingruppierung vor, Du bist bereits entsprechend Deiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Andreas VwfK

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Nein bin ich nicht.
Stand heute, 16.06.2020 bin ich noch in EG 4 Stufe 2 eingruppiert.

Es soll eine Höhergruppierung in EG 7 Stufe 2 erfolgen, aufgrund Erfüllung der Ausbildung- und Prüfungspflicht zum 19.05.2020.

Wäre eine Antwort auch ohne abwertenden Unterton möglich oder geht es nur mit?

Spid

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Doch, das bist Du. Was an „TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert“ hast Du nicht verstanden?

Schmitti

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Nein bin ich nicht.
Stand heute, 16.06.2020 bin ich noch in EG 4 Stufe 2 eingruppiert.
Stand heute meint dein Arbeitgeber, dir nur das Entgelt dieser Stufe auszahlen zu können. Diese Sichtweise ist aber falsch. Du bist, alleine aufgrund der tariflichen Regelung, heute bereits in EG7 Stufe 2, ergo wird dir Geld vorenthalten.
Das kannst du so hinnehmen, oder vom AG einfordern, notfalls vor Gericht.

Lars73

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Wurden denn die Aufgaben nach E7 denn wirksam übertragen? Zahlt der Arbeitgeber eine Zulage nach E7?

Andreas VwfK

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Wie kann ich wissen ob die Tätigkeiten ,,wirksam‘‘ übertragen wurden? Mir wurde die Stelle angeboten unter Bedingung den AL1 zu absolvieren, und nach kurzer Anlernphase übernahm ich die Stelle und ihre Aufgaben.
Eine persönliche Zulage in Form einer Differenzzahlung zwischen EG4 Stufe 2 und EG7 Stufe 2 wurde/wird mir NICHT gewährt.


Spid

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Die Zulage wird nicht durch den AG gewährt, sie steht zu, wenn die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wie und durch wen wurde wann eine Veränderung der auszuübenden Tätigkeit angeboten?

Andreas VwfK

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Hallo Spid,
ja das mag sein, aber nicht jedes Amt als AG setzt den Tarif auch genauso um wie es sich gehört, da gibt es in der Praxis leider Unterschiede. Und man möchte sich ja auch mit dem AG nicht fortwährend auf vermeidbare Konfrontationen wegen des Gehalts einlassen.

Die Veränderung der auszuübenden Tätigkeit wurde mir mündlich durch den geschäftsleitenden Beamten im Dezember 2018 angeboten, ab Januar 2019 fand Einarbeitung statt, ab ca. Mai 2019 wurden die Tätigkeiten der mit EG 7 bewerteten Stelle eigenständig ausgeführt.

Schmitti

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Und man möchte sich ja auch mit dem AG nicht fortwährend auf vermeidbare Konfrontationen wegen des Gehalts einlassen.
Wenn ich dir meine Kontodaten schicke, krieg ich dann jeden Monat was von deinem Gehalt ab?


Falls nein, wieso denn dann dein AG?

Spid

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Auch die Bewertung der Stelle ist tariflich unbeachtlich. Sofern die Rechtsmeinung des AG zur Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale durch die übertragene Tätigkeit zutreffend ist, stand Dir die Zulage zur E7 zu und Du bist seit Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht in E7 eingruppiert.

Neben zivilrechtlichen Schritten kommt auch eine Strafanzeige wegen Betrugs infrage.