Hallo zusammen,
ich bin Angestellter in einer Stadtverwaltung in Bayern seit April 2018.
Ich bin aktuell noch in EG 4 Stufe 2 eingruppiert.
Von April 2018 - Dezember 2018 war ich zunächst Mitarbeiter an der Auskunft und Springer für das Einwohnermeldeamt.
Ab Januar 2019 wurde ich als Sachbearbeiter in der Bauverwaltung angelernt (Stelle bewertet mit EG 7).
Ab Februar 2019 begann ich berufsbegleitend den Beschäftigtenlehrgang 1, welchen ich mit Übergabe des Zeugnisses am 19.05.2020 bestanden habe.
Laut meinem Sachgebietsleiter will mich die Geschäftsleitung entweder zum 01.06.20 oder 01.07.20 höhergruppieren von EG 4 Stufe 2 auf EG 7 Stufe 2.
Die Tätigkeit selbstständig ausführen tue ich wohlgemerkt bereits seit ca. Juli 2019.
Meine Frage an euch, ist es überhaupt tarifrechtlich zulässig, dass mich die Geschäftsleitung erst zum 01.07.20 höhergruppiert, obwohl ich die Prüfungspflicht bereits am 19.05.20 erfüllt habe und die Stelle schon monatelang selbstständig ausführe??
Vielen Dank für eure Einschätzung und LG
Andreas