Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Abteilungsleiter TV-V Stadtwerke
Spid:
Sofern sich die auszuübende Tätigkeit nicht verändert oder die TVP den Tarifvertrag entsprechend ändern, ist das so.
Kaiser80:
--- Zitat von: cherome11 am 16.06.2020 14:15 ---
Und als attraktiv empfinde ich alles unter E12 Stufe 3 nicht
--- End quote ---
Ach die EG9 Stufe 3 TV-V entspricht Brutto bis auf kanpp 100€ etwa der E12 Stufe 3 TVÖD-VKA. So wird's doch fast schon wieder attraktiv
cherome11:
Aber auch nur "fast". :)
Spid, bist du dir mit deiner Einschätzung EG9 sehr sicher?
Ich habe nämlich in anderen Foren gelesen (wiwi-treff), dass dort Abteilungsleiter in Stadtwerken in EG13 sind. Ich habe mich auch bewusst an dieses Forum hier gewandt, weil ich denke, dass ich hier zuverlässigere Aussagen bekomme.
Schokobon:
Auf welche Eingruppierung hat der AG beim aktuellen oder letzten Stelleninhaber getippt?
Falls die auszuübenden Tätigkeiten unverändert an dich übergeben werden sollen wäre das ein Anhaltspunkt für dich.
Spid:
Da Abteilungsleiter ein inhaltsloser Wortcontainer ist, wird es sicherlich Abteilungsleiter geben, die eine auszuübende Tätigkeit haben, die zu einer Eingruppierung in E13 führen. Hier ist das nicht der Fall. Weder eine Heraushebung in Form von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung noch ein akademischer Zuschnitt der Tätigkeit sind im Sachverhalt erkennbar, folglich ist E9 die zutreffende Eingruppierung.
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