Autor Thema: Eingruppierung Abteilungsleiter TV-V Stadtwerke  (Read 20174 times)

cherome11

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Antw:Eingruppierung Abteilungsleiter TV-V Stadtwerke
« Antwort #45 am: 08.07.2020 11:27 »
Bestehe doch einfach darauf, dass Dir, schriftlich zugesichert, Tätigkeiten der Wertigkeit E12 übertragen werden. Das kann ja einfach so in den Arbeitsvertrag geschrieben werden und Punkt. Welche das genau sind ist ja erstmal egal.

Ist dies "Theorie" oder auch tatsächlich Usus?

Spid

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Antw:Eingruppierung Abteilungsleiter TV-V Stadtwerke
« Antwort #46 am: 08.07.2020 11:32 »
Es ist Usus, daß Arbeitsverträge zwischen den Arbeitsvertragsparteien verhandelt werden und darin die Konditionen vereinbart werden, auf die sie sich geeinigt haben.

cherome11

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Antw:Eingruppierung Abteilungsleiter TV-V Stadtwerke
« Antwort #47 am: 08.07.2020 11:36 »
Es ist Usus, daß Arbeitsverträge zwischen den Arbeitsvertragsparteien verhandelt werden und darin die Konditionen vereinbart werden, auf die sie sich geeinigt haben.

Und sind speziell die von "Dienstbeflissen" vorgeschlagenen Vereinbarungen/Konditionen in der Praxis üblich?
 

Spid

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Antw:Eingruppierung Abteilungsleiter TV-V Stadtwerke
« Antwort #48 am: 08.07.2020 11:41 »
Ich halte sie für eher unüblich.

cherome11

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Antw:Eingruppierung Abteilungsleiter TV-V Stadtwerke
« Antwort #49 am: 08.07.2020 11:59 »
Heißt das, dass du selbst davon noch nichts gehört hast, dass so etwas gemacht wurde, oder dass du so etwas wenig gehört hast?

Spid

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Antw:Eingruppierung Abteilungsleiter TV-V Stadtwerke
« Antwort #50 am: 08.07.2020 12:01 »
Das heißt, daß es solche Vereinbarungen gibt, sie aber nach meiner Einschätzung nicht üblich sind.

cherome11

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Antw:Eingruppierung Abteilungsleiter TV-V Stadtwerke
« Antwort #51 am: 08.07.2020 12:02 »
Ok, vielen Dank