Die Abordnung zu einem anderen AG ist tariflich kein Problem. Da der AG das Entgelt weiterhin zu zahlen hat, ohne daß er dessen Arbeitsleistung erhält, ist ein Interesse des AG daran allerdings ausgesprochen fraglich. Da eine Versetzung im Anschluss nicht erfolgen kann, weil nicht nur der TV-L eine Versetzung anders definiert, sondern auch, weil TB sich nunmal in einem Arbeitsverhältnis befinden, das auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen AG und AN beruht, kann dieses Arbeitsverhältnis eben nur bspw. bei einem Betriebsübergang auf einen anderen AG übergehen. Ansonsten muß das aktuelle Arbeitsverhältnis enden und ein neues mit dem neuen AG begründet werden. Daß irgendein ahnungsloser Beamtenbummskopf, Dir etwas anderes erzählt hat, ist unbeachtlich.