Der bisherige Anbieter für IT hat preislich immer das günstigste Angebot abgegeben. Dafür waren die Stundensätze höher, aber die kommen soweiso nur bei Bedarf zum Einsatz.
Wie meine Vorredner bereits ausführten, ist eine dauerhafte Beauftragung in der Tat nicht zulässig. Bei Vorliegen entsprechender Gründe kann man Verträge aber durchaus auch (deutlich) länger schließen als 48 Monate, was ansonsten eine nicht unübliche Laufzeit ist. Diese Gründe können etwa vorliegen, wenn es um eine Leistung geht, deren Umstellungsphase unverhältnismäßig lang im Verhältnis zur Vertragslaufzeit wäre, etwa eine Software bei der hunderte Mitarbeiter geschult werden müssen. Beim "IT-Support" dürfte das aber eher schwer zu begründen sein, sofern der bisherige Anbieter nicht ein Ökosystem angelegt hat, in dem nur er selbst sich zurecht findet. Wobei das dann schon für sich ein Grund wäre, die Zusammenarbeit zu beenden.
Da Du schreibst, dass er zwar höhere Stundensätze hat, aber doch der günstigste ist: Das ist doch ideal. Dann muss man ja nichtmal einen Wettbewerb konstruieren, bei dem auch eine wie auch immer festzustellende Leistung gewertet wird, sondern kann einen einfachen Preiswettbewerb machen. Hier wird man dann ein Preisblatt mit entsprechenden Wertungsmengen erstellen. Die anderen Anbieter geben einen höheren Grundpreis und niedrigere Stundensätze an, der bestehende Anbieter einen niedrigen Grundpreis und höhere Stundensätze (etwa wie beim privaten Stromlieferantenvergleich). Wegen des geringen Faktors "Anzahl Stunden" bleibt die Summe gering und er erhält den Zuschlag.
Einzig unnötig mag erscheinen, dass man eben Aufwand in das Vergabeverfahren steckt, aber das ist nun mal so vorgeschrieben und unumgänglich.