Autor Thema: [Allg] Amt weg - Aufgaben trotzdem übertragen  (Read 2637 times)

Pumpe

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Hallo,

Hintergrund: Ein Beamter arbeitet seit mehreren Jahren am Rande seiner Kräfte darauf hin (Wissenstransfer), seinen Vorgesetzen nach dessen Pensionierung zu ersetzen. Nicht leicht, da der Vorgesetzte eine Kapazität auf seinem Gebiet ist.
Kurz vor Pensionierung des Vorgesetzten wird jedoch verkündet, dass die Stelle des Vorgesetzten wegfällt. Aber der "Jung"-Beamte solle trotzdem dessen Aufgaben übernehmen - quasi ehrenhalber (meine Worte) ohne Beförderung.

Welche Möglichkeiten hat ein Beamter denn überhaupt, sich in einer solchen Situation (noch) rechtskonform zu verhalten und sich trotzdem nicht "ausbeuten" und für dumm verkaufen zu lassen?

Vielen Dank!
« Last Edit: 17.06.2020 01:52 von Admin2 »

clarion

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Antw:Amt weg - Aufgaben trotzdem übertragen
« Antwort #1 am: 16.06.2020 19:53 »
Soll der Beamte nur die Fachaufgabe oder auch die Führungsaufgabe übernehmen?

Ein Beförderungsanspruch besteht aber nicht. Das ist demotivierend.

Rechtskonformes Verhalten wäre Dienst nach Vorschrift und der Verzicht auf jegliches freiwilliges Engagement.

Grundsätzlich kann man über den PR auch die Hintergründe der Entscheidung erfragen. Wenn der Stellenplan verändert wird, sind damit doch auch organisatorische Überlegungen verbunden, nach denen es sich zu fragen lohnt.
« Last Edit: 16.06.2020 20:05 von clarion »

Pumpe

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Antw:Amt weg - Aufgaben trotzdem übertragen
« Antwort #2 am: 16.06.2020 20:01 »
Vermutlich nur die Fachaufgaben.

Pumpe

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Antw:Amt weg - Aufgaben trotzdem übertragen
« Antwort #3 am: 16.06.2020 21:18 »
Wie wäre denn die Antwort gewesen, wenn auch Führungsaufgaben übertragen werden?

Und daran anschließend frage ich mich: Sind denn Führungsaufgaben so elementar für ein (höheres) Amt - ist die Schwierigkeit der zu erledigenden Aufgaben nicht auch etwas, was ein höheres Amt begründet/rechtfertigt?

Oder laufe ich (ohne Kenntnisse der Beamtenwelt, weil Tarifbeschäftigter) hier in die Irre?

clarion

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Antw:Amt weg - Aufgaben trotzdem übertragen
« Antwort #4 am: 16.06.2020 21:38 »
Hallo laut Rechtssprechung haben Beamte kein Anrecht auf Beförderung selbst dann nicht, wenn die höherwertige Stelle auf Jahre hinaus übertragen wird.

Dass Führungsverantwortung nicht übertragen werden soll, könnte eine Organisationsänderung sein, schließlich braucht die Abteilung trotzdem einen Vorgesetze/n. Es könnte sein, dass der PR hierzu anzuhören ist.

Feidl

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Antw:[Allg] Amt weg - Aufgaben trotzdem übertragen
« Antwort #5 am: 17.06.2020 09:17 »
Der Dienstposten müsste doch dann der Wertigkeit des Posten des alten Vorgesetzen entsprechen. Damit hat zwar der Nachfolger keinen Anspruch, auch eine solche Stelle zu bekommen, aber wenn er anscheinend der einzige ist, der diese Aufgaben übernehmen kann, hat er doch ein ordentliches Druckmittel.

Lars73

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Antw:[Allg] Amt weg - Aufgaben trotzdem übertragen
« Antwort #6 am: 17.06.2020 09:41 »
Wenn man die Leitungsaufgabe abzieht kann eine A15 schnell zur A13 oder A14 werden.

Abstrakt kann man es schwer bewerten. Hängt ja alles auch vom Modell der Bewertung der Dienstposten ab. Daneben stellt es sich bei A7 anders da als bei A15 oder gar B...