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[Allg] Amt weg - Aufgaben trotzdem übertragen
Pumpe:
Hallo,
Hintergrund: Ein Beamter arbeitet seit mehreren Jahren am Rande seiner Kräfte darauf hin (Wissenstransfer), seinen Vorgesetzen nach dessen Pensionierung zu ersetzen. Nicht leicht, da der Vorgesetzte eine Kapazität auf seinem Gebiet ist.
Kurz vor Pensionierung des Vorgesetzten wird jedoch verkündet, dass die Stelle des Vorgesetzten wegfällt. Aber der "Jung"-Beamte solle trotzdem dessen Aufgaben übernehmen - quasi ehrenhalber (meine Worte) ohne Beförderung.
Welche Möglichkeiten hat ein Beamter denn überhaupt, sich in einer solchen Situation (noch) rechtskonform zu verhalten und sich trotzdem nicht "ausbeuten" und für dumm verkaufen zu lassen?
Vielen Dank!
clarion:
Soll der Beamte nur die Fachaufgabe oder auch die Führungsaufgabe übernehmen?
Ein Beförderungsanspruch besteht aber nicht. Das ist demotivierend.
Rechtskonformes Verhalten wäre Dienst nach Vorschrift und der Verzicht auf jegliches freiwilliges Engagement.
Grundsätzlich kann man über den PR auch die Hintergründe der Entscheidung erfragen. Wenn der Stellenplan verändert wird, sind damit doch auch organisatorische Überlegungen verbunden, nach denen es sich zu fragen lohnt.
Pumpe:
Vermutlich nur die Fachaufgaben.
Pumpe:
Wie wäre denn die Antwort gewesen, wenn auch Führungsaufgaben übertragen werden?
Und daran anschließend frage ich mich: Sind denn Führungsaufgaben so elementar für ein (höheres) Amt - ist die Schwierigkeit der zu erledigenden Aufgaben nicht auch etwas, was ein höheres Amt begründet/rechtfertigt?
Oder laufe ich (ohne Kenntnisse der Beamtenwelt, weil Tarifbeschäftigter) hier in die Irre?
clarion:
Hallo laut Rechtssprechung haben Beamte kein Anrecht auf Beförderung selbst dann nicht, wenn die höherwertige Stelle auf Jahre hinaus übertragen wird.
Dass Führungsverantwortung nicht übertragen werden soll, könnte eine Organisationsänderung sein, schließlich braucht die Abteilung trotzdem einen Vorgesetze/n. Es könnte sein, dass der PR hierzu anzuhören ist.
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