Autor Thema: Stufenaufstieg und Höhergruppierung  (Read 2489 times)

Erna

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Stufenaufstieg und Höhergruppierung
« am: 16.06.2020 20:23 »
Hallo,

mich treibt eine Frage herum. Zum 01.10.2020 möchte mein Chef mich höhergruppieren (E11).
Derzeit bin ich in E10 Stufe 3.

Ich habe ein offizielles Schreiben vorliegen (Januar 2018): [...] „Sie werden mit Wirkung vom 01.10.2017 in die Entgeltgruppe 10 TVöD eingruppiert [...]“

1. Bedeutet dies, dass ich zum 01.10.2020 in die Stufe 4 kommen würde ?
2. Wie ist es, wenn ich erst am 02.10.2017 an der E10er Stelle angefangen hätte ... habe ich dann trotzdem ab                     
    01.10.2020 die 4.Stufe erreicht oder eigentlich erst am 02.10.2020 ?
3. Würde ich dann ab 01.10.2020 in E 11 Stufe 3 oder Stufe 4 eingruppiert ?
4. Könnte ich mich auf das offizielle Schreiben berufen ?

Dass waren jetzt 4 Fragen ...

Vielen Dank im Voraus und schönen Abend an Sie alle !

Spid

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Antw:Stufenaufstieg und Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 16.06.2020 20:32 »
1. Nein, mit Ablauf des 30.09.2020, also in der juristischen Sekunde vor dem Beginn des 01.10.20
2. Auch uneigentlich findet der Stufenaufstieg mit Ablauf des 01.10.20 statt.
3. Im Falle von 1. in E11/4, im Falle von 2. in E11/3
4. Du kannst Dich auch auf die Bibel oder das Kamasutra berufen, der AG gruppiert den TB nicht ein, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Was ist denn am 01.10.2017 passiert?

Erna

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Antw:Stufenaufstieg und Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 16.06.2020 20:55 »
Erst einmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Meine Antwort auf Ihre Frage ist etwas länger:

Ich habe eine neue Stelle beim gleichen öffentlichen AG angetreten. Meiner Meinung nach fand die offizielle Umsetzung (mit Umsetzungsschreiben)  zum 01.10.2020 statt. Ich habe die alte Stelle verlassen, die neue E10er Stelle aber erst am 16.10.2020 angetreten, da ich Urlaub hatte.

(1) Eigentlich müsste es doch dann aber so sein, dass ich mit dem im Umsetzungsschreiben datierten Datum  die Stelle zum 01.10.2017 angetreten habe und mir damit die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde - Urlaub hin oder her, oder ?
(2) Und wenn es so ist, dass in dem Schreiben der 01.10.2017 genannt ist und nicht der 16.10.2020 (natürlich liegt dieses Schreiben im Büro), dann wäre die Stufe 4 gegeben, aufgrund der zu diesem Zeitpunkt übertragenen Tätigkeiten.

(3) Ich dachte ich könne mich auf das Schreiben (welches nicht aus der Bibel oder im Kamasutra zu finden ist  ;) ) beziehen, da der 01.10.2017 als höheres  Eingruppierungsdatum genannt ist.  ::)

Ich hoffe Sie können mir folgen und verstehen das „Dilemma“ ?

Spid

  • Gast
Antw:Stufenaufstieg und Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 16.06.2020 21:00 »
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die maßgebliche auszuübende Tätigkeit wirksam übertragen wurde. Sie tatsächlich auszuüben ist dafür nicht von Belang.

Erna

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Antw:Stufenaufstieg und Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 16.06.2020 21:10 »
Zusammenfassung:

Also muss auf dem Umsetzungsschreiben maßgeblich 😉 der 01.10.2017 zu lesen sein ?!

Ist der 16.10.2017 zu lesen, dann E11 Stufe 3, ab 01.10.2020.

Das erst genannte Schreiben (Höhergruppierung zum 01.10.2017) sagt nichts aus und kann nicht zu Rate gezogen werden.

D‘accord ?

Und Danke !

Spid

  • Gast
Antw:Stufenaufstieg und Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 16.06.2020 21:14 »
D’accord. Da eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung Deines Einverständnis bedarf, kannst Du ja auf den Zeitpunkt Deiner nächsten Höhergruppierung Einfluß nehmen.