Autor Thema: [Allg] Masterabschluss / hauptberufliche Tätigkeit  (Read 1874 times)

Buffone

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Guten Abend Allerseits,
eine hauptberufliche Tätigkeit von 3 1/2 Jahren, die als zusätzliche Voraussetzung  für das 4. Einstiegsamt (hd) aufgeführt wird, ist nicht zu erbringen , wenn nach § 15 Abs. 5 iVm Abs. 4 LBG-RLP das Hochschulstudium die wissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die zur Erfüllung der zu übertragenden Laufbahnaufgaben erforderlich sind; dies gilt auch, wenn berufspraktische Defizite durch eine auf bis zu sechs Monate zu bemessende Einführung in die Laufbahnaufgaben ausgeglichen werden können.
Die Stelle ist bereits im hD ausgewiesen. Der Master-Studienengang als Fernstudium (bereits erfolgreich abgeschlossen) wurde von der Behörde selbst für diese Stelle empfohlen, weil dieser für die Stelle geeignet und erforderlich ist.
Ferner ist nach § 25 Abs. 1 LBV-RLP zu beachten, dass ein für die Laufbahn des hD qualifizierendes Hochschulstudium der Anerkennung durch die für die Gestaltung der Laufbahn zuständige oberste Landesbehörde bedarf, um die Zugangsvoraussetzungen nach § 15 Abs. 4 und Abs. 5  LBG-RLP ohne eine hauptberufliche Tätigkeit zu erfüllen.

Kann das Master-Studium dazu führen, dass auf die hauptberufliche Tätigkeit verzichtet werden kann.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße Buffone
« Last Edit: 17.06.2020 01:54 von Admin2 »