Hallo,
leider habe ich zu diesem Thema nur einen geschlossenen Thread gefunden, der in die Richtung meiner Frage geht.
Wir haben eine Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeit. Es ist u.a. geregelt, dass die geleistete Arbeitszeit in einem Arbeitszeitkonto erfasst wird. Weiterhin ist geregelt, dass Zeiten außerhalb des Arbeitszeitrahmens (7-18 Uhr bzw. 7-15:30 Uhr) bis zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50 Stunden dort gebucht werden.
Verstößt das nicht gg § 6 VI S. 1 TVöD (max. Arbeitszeitkorridor 45 Stunden / Woche)?!
Danke!