Autor Thema: Wechsel in eine höherwertige Tätigkeit bei anderen Behörde des Arbeitgebers  (Read 1943 times)

nelsen3

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Guten Tag zusammen,

angenommen jemand befindet sich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis zu einer Behörde eines Landes und ist die in EG 13 Stufe 3 eingruppiert. Neben dem Tabellenentgelt gemäß der Einstufung erhält dieser ein zwei Stufen höheres Entgelt § 16 V TV-L vorweg gewährt werden. Diese Zulage wäre gleichlaufend zum Arbeitsverhältnis zeitlich befristet.

Die Person würde nun ein Angebot für eine Tätigkeit erhalten, die der Entgeltgruppe 15 zugeordnet ist. Die Tätigkeit würde bei einer anderen Behörde des gleichen Arbeitgebers angetreten werden.

Fraglich wäre für die Person jetzt, in welche Stufe der Entgeltgruppe 15 die Zuordnung erfolgen würde.
Wenn man die Regelungen von § 17 V TV-L hinsichtlich der Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe anhand der Garantiebeträge folgt, könnte es EG 15 Stufe 2 sein. Würde man § 16 2a TV-L heranziehen, könnte auch die zuvor erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden und es würde sich EG 15 Stufe 3 ergeben können.

Letztlich wären jedoch beide Varianten eine Verschlechterung im Vergleich zur jetzigen Vergütung nach EG 13 Stufe 3 mit Zulage auf Stufe 5.

Wäre eine solche Annahme korrekt oder würde eine solche befristete Zulage zur Vorweggewährung der Entgeltzustufen bei der Prüfung einer Höhergruppierung zu berücksichtigen sein?

Viele Dank und Grüße
« Last Edit: 18.06.2020 15:46 von nelsen3 »

Spid

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Beamtenfragen bitte im Beamtenunterforum stellen.

nelsen3

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Beamtenfragen bitte im Beamtenunterforum stellen.

Hallo Spid,

der Sachverhalt würde keinen Beamten betreffen. Ist in der Darstellung (abgesehen von der nun angepassten Überschrift ;)) etwas missverständlich ausgeführt?

Danke und Viele Grüße

Spid

  • Gast
Keine Ahnung, ich habe angesichts der Überschrift nicht weitergelesen, da ich keine Veranlassung sah, mich mit einer Beamtenfrage auseinanderzusetzen.

Spid

  • Gast
Es handelt sich um eine Höhergruppierung, diese führt in E15/2.

nelsen3

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Es handelt sich um eine Höhergruppierung, diese führt in E15/2.

Danke  ;)