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Bescheinigung über bereits genommene Urlaubstage
LilaWunderland08:
Guten Tag an Alle!
Ich hätte eine Frage zur Bescheinigung über bereits genommene Urlaubstage.
Ich komme frisch aus dem Studium und hatte bei meinem letzten Arbeitgeber als studentische Hilfskraft keinen Urlaubsanspruch, bzw. keinen genommen.
Genügt es nun diese Forderung zu ignorieren oder reicht eine schriftliche Erklärung meinerseits über die Situation?
Spid:
Für was?
LilaWunderland08:
Eine Stelle im ÖD, bei einem Jobwechsel oder neuen Job muss man doch immer bescheinigen ob und wenn ja, wie viele Urlaubstage bereits in Anspruch genommen wurden.
Spid:
Der neue AG kann die Vorlage einer solchen Bescheinigung verlangen und der scheidende AN kann von seinem bisherigen AG eine solche verlangen.
Aus der Sachverhaltsschilderung erschließt sich immer noch nicht, um welche Forderung es ginge und wofür eine schriftliche Erklärung Deinerseits genügen sollte. Zudem erschließt sich nicht, inwiefern kein Urlaubsanspruch beim alten AG entstanden sein könnte. Das wäre ja nur bei einer Beschäftigung von weniger als einem Monat der Fall.
LilaWunderland08:
Wie gesagt, ich habe unter 10 Stunden in der Woche als Hilfskraft gearbeitet und demnach keinen Urlaubsanspruch - geregelt durch den Chef. Aber wahrscheinlich verstehen Sie mich nicht. Dann warte ich auf weitere Antworten. :)
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