Wie bereits ausgeführt, maßgeblich ist die Anzahl der Tage pro Woche, auf die die Arbeitszeit verteil ist. Wirst Du einen Tag pro Woche in Anspruch genommen, gibt es ein Fünftel des Urlaubsanspruches, den Du bei einer Fünftagewoche hättest, sind es zwei Tage pro Woche, sind es zwei Fünftel usw. Ob Du an dem jeweiligen Tag 10 Stunden, 8 Stunden, 1 Stunde oder 1 Minute in Anspruch genommen wurdest, ist unbeachtlich. Ist die Verteilung unregelmäßig, ist mit den wechselnden Inanspruchnahmen im Verhältnis zu den Arbeitstagen einer Fünftagewoche zu rechnen.