Bescheinigung über bereits genommene Urlaubstage

Begonnen von LilaWunderland08, 18.06.2020 15:33

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LilaWunderland08

Ich hatte jede Woche 8h zu leisten, dabei war es egal ob als Teilzeit oder einen vollen Tag.

Spid

Wie bereits ausgeführt, maßgeblich ist die Anzahl der Tage pro Woche, auf die die Arbeitszeit verteil ist. Wirst Du einen Tag pro Woche in Anspruch genommen, gibt es ein Fünftel des Urlaubsanspruches, den Du bei einer Fünftagewoche hättest, sind es zwei Tage pro Woche, sind es zwei Fünftel usw. Ob Du an dem jeweiligen Tag 10 Stunden, 8 Stunden, 1 Stunde oder 1 Minute in Anspruch genommen wurdest, ist unbeachtlich. Ist die Verteilung unregelmäßig, ist mit den wechselnden Inanspruchnahmen im Verhältnis zu den Arbeitstagen einer Fünftagewoche zu rechnen.

Texter

Gilt das auch, wenn im Arbeitsvertrag eine günstigere Regelung vereinbart wurde? Wenn sich der Anteil von den 30 Tagen auf die 8 monatige Dauer des Arbeitsverhältnisses bezieht, dürfte dies doch deutlich günstiger sein.

RsQ

Zitat von: Spid in 18.06.2020 19:54
Wie bereits ausgeführt, maßgeblich ist die Anzahl der Tage pro Woche, auf die die Arbeitszeit verteil ist.

(Wie) Ist sowas denn festgeschrieben? Bspw. gibt es ja häufiger Teilzeit-Modelle, bei denen man letztlich selbst entscheidet, ob man 25 in fünf Tagen erbringt oder in drei Tagen. Was ist dann die Entscheidungsgrundlage?

Spid

Zitat von: Texter in 18.06.2020 21:28
Gilt das auch, wenn im Arbeitsvertrag eine günstigere Regelung vereinbart wurde? Wenn sich der Anteil von den 30 Tagen auf die 8 monatige Dauer des Arbeitsverhältnisses bezieht, dürfte dies doch deutlich günstiger sein.

Und wenn im Arbeitsvertrag kostenlose Eiscreme vereinbart worden wäre, wäre kostenlose Eiscreme vereinbart worden.

Spid

Zitat von: RsQ in 18.06.2020 21:48
Zitat von: Spid in 18.06.2020 19:54
Wie bereits ausgeführt, maßgeblich ist die Anzahl der Tage pro Woche, auf die die Arbeitszeit verteil ist.

(Wie) Ist sowas denn festgeschrieben? Bspw. gibt es ja häufiger Teilzeit-Modelle, bei denen man letztlich selbst entscheidet, ob man 25 in fünf Tagen erbringt oder in drei Tagen. Was ist dann die Entscheidungsgrundlage?

So etwas kann im Arbeitsvertrag geregelt sein. Oder der AG übt sein Direktionsrecht aus, ggfs. von Fall zu Fall.
Zitat von: Spid in 18.06.2020 19:54
Ist die Verteilung unregelmäßig, ist mit den wechselnden Inanspruchnahmen im Verhältnis zu den Arbeitstagen einer Fünftagewoche zu rechnen.

LilaWunderland08

Bei mir hieß es immer, dass ich mir die Stunden so legen kann wie ich will. Geld bekomme ich sowieso, da 450€-Basis, aber ich muss halt auf meine Monatsstunden kommen. Und da ich regelmäßig zwei Mal die Woche für den halben Tag gekommen bin, hat das auch gepasst.
Urlaub habe ich mit dem Chef nie kommuniziert und weiß jetzt auch nicht was ich von ihm verlangen kann.

Spid

Wir haben Dir doch dezidiert Deine Ansprüche dargelegt.

clarion

#23
Ich vermute fast, dass mit LilaWunderland keine festen Arbeitstage vereinbart wurden. Als ich noch an der Uni war, haben wir jedenfalls diesbezüglich nichts vereinbart. Teilweise haben die Studies in der vorlesungsfreien Zeit ein paar Tages sehr viele Stunden geleistet, was über Monate dann abgefeiert wurde. Nach Urlaub hat keiner gefragt und man hätte eine/n Studierende/n ziemlich schief angeguckt wenn er oder sie gefragt hätte. Heute sehe ich das ein wenig anders.

Lila Wunderland, wenn Du je zwei Tage pro Woche gearbeitet hast, hast Du 2/5*30=12 Urlaubtage pro Jahr Anspruch ( wenn der Regelurlaubsanspruch bei Vollzeit 30 Tage beträgt). Du warst doch sicherlich auch mal ein eine Woche oder länger weg, hast Du dann die Stunden vor- oder nachgearbeitet?

Spid

Wenn keine festen Tage vereinbart sind, kommt es auf die tatsächliche Inanspruchnahme an.

LilaWunderland08

Zitat von: clarion in 19.06.2020 06:42
Ich vermute fast, dass mit LilaWunderland keine festen Arbeitstage vereinbart wurden. Als ich noch an der Uni war, haben wir jedenfalls diesbezüglich nichts vereinbart. Teilweise haben die Studies in der vorlesungsfreien Zeit ein paar Tages sehr viele Stunden geleistet, was über Monate dann abgefeiert wurde. Nach Urlaub hat keiner gefragt und man hätte eine/n Studierende/n ziemlich schief angeguckt wenn er oder sie gefragt hätte. Heute sehe ich das ein wenig anders.

Lila Wunderland, wenn Du je zwei Tage pro Woche gearbeitet hast, hast Du 2/5*30=12 Urlaubtage pro Jahr Anspruch ( wenn der Regelurlaubsanspruch bei Vollzeit 30 Tage beträgt). Du warst doch sicherlich auch mal ein eine Woche oder länger weg, hast Du dann die Stunden vor- oder nachgearbeitet?


Danke Clarion! :)
Genau so ist es. Wenn ich mal eine Woche nicht konnte, was tatsächlich selten vorkam, habe ich die Stunden nachgearbeitet.
Ich frage mich jetzt wie ich das meinem ehemaligen AG mitteilen kann, er ist sowieso schon emotional und geht gerne mal an die Decke. Wird ihn nicht freuen, wenn ich jetzt noch Geld verlange, wobei es mir ja zusteht.
Wie du schon sagtest, klärt einen als Hiwi niemand auf, bzw. es wird gar nicht erst von Urlaub geredet.

Schmitti

Zitat von: LilaWunderland08 in 19.06.2020 10:40Ich frage mich jetzt wie ich das meinem ehemaligen AG mitteilen kann
Schriftlich.

clarion

Wenn Du nachgearbeitet hast, hast Du auch keinen Urlaub gehabt. Du hast bestimmt einen Vertrag mit x Stunden im Monat. Dann berechnest Du die Jahresarbeitszeit und verteilst das auf die Zahl der Arbeitstage im Jahr und erhältst das tägliche Stundensoll und das nimmst Du mal 30 und mal Stundenlohn. Diese Forderung machst Du gegenüber der Personalstelle der Uni schriftlich geltend. Die werden sich dann schon an Deinen Chef wenden.

Spid

Urlaub hat man ohnehin nur dann, wenn dieser im Vorhinein ausdrücklich als solcher gewährt worden ist.