Autor Thema: Bezahlung Zulagen der Rufbereitschaft  (Read 4318 times)

Spid

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Antw:Bezahlung Zulagen der Rufbereitschaft
« Antwort #15 am: 18.06.2020 17:38 »
Da ein Arbeitszeitkonto einer Vereinbarung - entweder der Betriebsparteien oder der Arbeitsvertragsparteien - bedarf, ist es kein Rahmen, den der AG erlaubt, sondern jener, der vereinbart wurde.

Es handelt sich entweder um die Vorleistung des AN oder des AG.