Angenommen man würde ein Stellenangebot vom Bund bekommen, aber der jetzige Arbeitgeber beim Land will einen nicht vorzeitig gehen lassen, sondern besteht auf die Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Steht der Bund hier nicht über dem Land ?
Kann der Bund darauf bestehen, dass der AN früher die neue Arbeitsstelle antreten kann oder muss die Kündigungsfrist im worst case eingehalten werden ?