Autor Thema: Gleiche Arbeit -signifikanter Unterschied in der Bezahlung  (Read 5569 times)

Novus

  • Gast
Hallo zusammen, ich bin schon wieder auf der Suche nach Wissen :)

Folgendes Szenario:

In einer Einrichtung arbeiten 3 unterschiedliche "Angestelltgengruppen"

Beschäftigte der Stadt in deren Arbeitsverträgen (standard KAV - Verträge) auf den TVöD hingewiesen wird.
Beschäftigte des Landes in deren Artbeitsverträgen auf den TV-L hingewiesen wird.
Beschäftigte freier Träger in einem Modell nachdem eine Arbeitsleistung durch Angestellte eben dieses Trägers erbracht werden muss.

Es handelt sich dabei um eine Kindertageseinrichtung; also Kindergarten/Kingerkrippe mit Inklusionsgruppen ab 1 Jahr unter einer Leitung.

1.Die Stellen der pädagogischen Fachkräfte und Erzieher in KiGa und KiTa die zur Stadt gehören sind mit S4 (TVöD) verbucht. Die Leitung, welche auch zu Stadt gehört, ist S6.
2.Die Stellen der pädagogischen Fachkräfte des Landes sind mit S8b (TV-L) angegeben.
3.Die Stelle der Integrationsfachkraft wird als E9a (angelehnt an TV-L) angegeben.
-Das ist mir klar weil: Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung entsprechender Tätigkeit in der "alten" Anlage A E9 mit verlängertem Stufenaufstieg waren und dann zur E9a wurden, daran orientiert sich das wohl. Und das ist auch ein "anderer Job" also nicht unbedingt vergleichbar.

Ich bin trotzdem verwundert wie sehr die städtischen Kräfte hinter den beiden anderen Gruppen zurückliegen, hat jemand eine Erklärung oder Erfahrungen wie sowas zustande kommt?

Grüße

Isie

  • Gast
Da es unterschiedliche Arbeitgeber sind, gelten unterschiedliche Tarifverträge. Die Eingruppierung nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit und ergibt sich aus der jeweiligen Entgeltordnung.

Spid

  • Gast
Die S6 kann ja nicht stimmen, der TB wäre 2015 in S8a übergeleitet worden. Es kann sich auch entweder nicht um die gleichen Tätigkeiten handeln, da es ja Erziehertätigkeiten und Kinderpflegertätigkeiten wären, oder es handelt sich bei den kommunalen Kräften um solche, die Erziehertätigkeiten auszuüben haben, die Voraussetzung in der Person aber nicht erfüllen.

Kat

  • Gast
Hast Du Dich mal in einem Jobcenter umgeguckt, was es da an unterschiedlicher Bezahlung durch die unterschiedlichsten Arbeitgeber gibt? Ist ja nicht nur Kommune und BA, es gibt auch Leute von der Bahn, der Telekom und wasweißichnochwoüberall her. Jeder hat anderen Tarifvertrag und somit anderes Gehalt.

Novus

  • Gast
Alle Beschäftigten sind nach dem KiTaG Fachkräfte oder eben Erzieher.

Hast Du Dich mal in einem Jobcenter umgeguckt, was es da an unterschiedlicher Bezahlung durch die unterschiedlichsten Arbeitgeber gibt? Ist ja nicht nur Kommune und BA, es gibt auch Leute von der Bahn, der Telekom und wasweißichnochwoüberall her. Jeder hat anderen Tarifvertrag und somit anderes Gehalt.

Ja klar, aber hier ist es die gleiche Einrichtung mit den gleichen Aufgaben, und Erzieher in S4 dachte ist ist generell überholt.

Kat

  • Gast
Da ist es die selbe Einrichtung mit den selben Aufgaben. Die sitzen zusammen in einem Büro und machen die gleiche Arbeit.

Spid

  • Gast
S6 kann ja, wie ausgeführt, nicht sein. Ansonsten sind die maßgeblichen Tätigkeitsmerkmale in TVÖD und TV-L identisch und den gleichen Entgeltgruppen zugeordnet.

Novus

  • Gast
S6 kann ja, wie ausgeführt, nicht sein. Ansonsten sind die maßgeblichen Tätigkeitsmerkmale in TVÖD und TV-L identisch und den gleichen Entgeltgruppen zugeordnet.

Die Kommune hanhabt es derzeit so, dann liegt hier wohl ein Fehler vor.

Dann wären entweder die Landesbeschäftigten, oder die städtischen fehlerhaft bezahlt?
Ist S4 für Erzieher denn möglich?

Spid

  • Gast
Wenn sie Tätigkeiten eines Kinderpflegers auszuüben haben...

Novus

  • Gast
Tätigkeiten eines Kinderpflegers und eines Erziehers/einer pädagogischen Fachkraft unterscheiden sich wie?

Edit: Die Tätigkeitsbeschreibung der TV-L Beschäftigten und der TVöD Beschäftigten ist gleich, allerdings sind die TV-Ler aus einer vorherigen Einrichtung des KVJS "rübergeschoben" worden.

Grüße

Spid

  • Gast
Sie unterscheiden sich qualitativ. Kinderpflegerin sind lediglich Ergänzungskräfte, die die Erzieher, die die Verantwortung für die Gruppe haben, jeweils unterstützen.

Novus

  • Gast
Kapiert - wo fände ich, die tariflich, relevante Definitionen dieser Qualitäten?

Moment mal, dann dürften die "Verantwortlichen" also Gruppenleitungen etc. die auch alleine Arbeiten dürfen nicht in S4 sein?

Spid

  • Gast
Das ergibt sich aus den jeweiligen Berufsbildern. Die Verantwortung für eine Gruppe ist jedenfalls eine Erziehertätigkeit.

Novus

  • Gast
Also "entsprechende Tätigkeiten"?

Wo findet man die Berufsbilder? :D

Bzw. Das wäre dann individuell verschieden? Je nachdem was die Person leistet?

Spid

  • Gast
Die Berufsbilder ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungsordnungen.

Wenn jemand eine Gruppe zu leiten hat und Erzieher ist, ist er auch als Erzieher eingruppiert.

Was die Gemeinde mit ihren Beschäftigten macht, ist großer Murks - das ist ja schon an der S6 erkennbar. Die ist 2015 in S8a übergeleitet worden - und paßt für die Leitung nicht. Bei den S4ern kann sich das Problem aus nicht gestellten Anträgen nach §28b Abs. 2 TVÜ-VKA ergeben, aber nur bei übergeleiteten Beschäftigten mit unverändert auszuübender Tätigkeit.