Hallo zusammen, ich bin schon wieder auf der Suche nach Wissen
Folgendes Szenario:
In einer Einrichtung arbeiten 3 unterschiedliche "Angestelltgengruppen"
Beschäftigte der Stadt in deren Arbeitsverträgen (standard KAV - Verträge) auf den TVöD hingewiesen wird.
Beschäftigte des Landes in deren Artbeitsverträgen auf den TV-L hingewiesen wird.
Beschäftigte freier Träger in einem Modell nachdem eine Arbeitsleistung durch Angestellte eben dieses Trägers erbracht werden muss.
Es handelt sich dabei um eine Kindertageseinrichtung; also Kindergarten/Kingerkrippe mit Inklusionsgruppen ab 1 Jahr unter einer Leitung.
1.Die Stellen der pädagogischen Fachkräfte und Erzieher in KiGa und KiTa die zur Stadt gehören sind mit S4 (TVöD) verbucht. Die Leitung, welche auch zu Stadt gehört, ist S6.
2.Die Stellen der pädagogischen Fachkräfte des Landes sind mit S8b (TV-L) angegeben.
3.Die Stelle der Integrationsfachkraft wird als E9a (angelehnt an TV-L) angegeben.
-Das ist mir klar weil: Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung entsprechender Tätigkeit in der "alten" Anlage A E9 mit verlängertem Stufenaufstieg waren und dann zur E9a wurden, daran orientiert sich das wohl. Und das ist auch ein "anderer Job" also nicht unbedingt vergleichbar.
Ich bin trotzdem verwundert wie sehr die städtischen Kräfte hinter den beiden anderen Gruppen zurückliegen, hat jemand eine Erklärung oder Erfahrungen wie sowas zustande kommt?
Grüße