Autor Thema: Gleiche Arbeit -signifikanter Unterschied in der Bezahlung  (Read 11456 times)

Novus

  • Gast
Ok, verstanden, Danke.

Manche der Betroffenen sind erst 2017/18 eingestellt worden. Diese "Anträge" können dann nachträglich gestellt werden oder sind mit deren Ausbleiben Fakten geschaffen worden?

Novus

  • Gast
Und wie können Erzieher in der Tätigkeit von Erziehern und pädagogisches Personal nach dem KiTaG mit der Tätigkeit von Erziehern in S4 gelandet sein? (ist wohl schon immer so in der Kommune)

Spid

  • Gast
S4 war vor der Überleitung in 2015 eine Entgeltgruppe, in die einige Erzieher eingruppiert waren. Es war auch die Entgeltgruppe für Kinderpflegerin mit herausgehobenen Tätigkeiten. Wer vor der Überleitung in S4 eingruppiert war und bei unverändert auszuübender Tätigkeit keinen Antrag gestellt hat, ist zutreffend in S4 eingruppiert. Das läßt sich nicht heilen. Wer erst nach Juni 2015 eingestellt wurde, kann als Erzieher mit entsprechender Tätigkeit nicht in S4 eingruppiert sein.

Novus

  • Gast
Die sind halt nicht informiert worden und haben sich selbst nicht informiert - wäre hier ein Personalrat mal sinnvoll gewesen? Haben sie aber auch nicht ...

Wenn sich die Tätigkeitsmerkmale ändern müssten sie neu eingruppiert werden?


Spid

  • Gast
Nein, wenn sich die auszuübende Tätigkeit ändert, sind sie entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Novus

  • Gast
Und da gibt es echt keine Inforamtionspflicht seitens der Behörden? Ich meine bei uns wird jede kleinste Beförderung exzessiv kommuniziert, bewertet und erklärt.
Jede Änderung der Besoldung kommt mit Seitenweisen Erläuterungen wer jetzt wann für was in Frage kommt.

Bei den Angestellten der Kommunen gilt: hilf dir selbst sonst hilft dir keiner? (im Falle eines guten PR OK, aber die sind selten wie ich leider empririsch festellen muss)

Spid

  • Gast
Es gab bei dieser Überleitung wie auch den übrigen Überleitung keine Informationspflicht des AG.

Novus

  • Gast
Kapiert!

Was wäre mit der S6 - ich meine die gibt es doch gar nicht mehr :)

Spid

  • Gast
Sofern vor der Überleitung S6 die zutreffende Eingruppierung war, ist die TB seit dem 01.07.15 in S8a übergeleitet.

Novus

  • Gast
Was wenn die ursprüngliche Eingruppierung in S4 nicht rechtens war? Dann müsste der AG das doch korrigieren?

Spid

  • Gast
Dann waren die TB ja nicht in S4 eingruppiert. Der AG müßte seine Rechtsmeinung korrigieren. S4 wäre aber vor der Überleitung nicht abwegig gewesen.

Novus

  • Gast
Auch für Erzieher mit entsprechender Tätigkeit - also den Gruppenleitungen in KiTa und KiGa?

Kündigen und neu bewerben? :D  sind ja doch 450€ unterschied... am Ende.

Spid

  • Gast
Ich sehe da insgesamt 3 unterschiedliche Gruppen:

1. Die TB nach S6 bezahlt: Wenn S6 zutreffend war, ist sie in S8a übergeleitet. Wenn sie die Kita-Leitung war und ist, war aber bereits S6 unzutreffend, es wäre mindestens S7 gewesen, dann wäre sie seit 2015 mindestens in S9 übergeleitet.

2. Die TB nach S4 bezahlt, die vor dem 01.07.15 eingestellt worden sind: S4 könnte die zutreffende Eingruppierung gewesen sein, sofern dies der Fall ist und kein Antrag gestellt worden war, läßt sich das im bestehenden Arbeitsverhältnis bei unverändert auszuübender Tätigkeit nicht heilen. Hier wäre die Beendigung des bestehenden und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses ein Weg, in S8a zu kommen. Alternativ könnte auch einfach die auszuübende Tätigkeit geändert werden. S4 war aber jedenfalls für solche Erzieher, die Gruppenleitung waren, nicht die zutreffende Eingruppierung. Diese waren in S6 eingruppiert und automatisch in S8a übergeleitet.

3. TB nach S4 bezahlt, die nach dem 30.06.15 eingestellt wurden: S4 ist für Erzieher mit entsprechender Tätigkeit nicht die zutreffende Eingruppierung. Sie sind mutmaßlich in S8a eingruppiert.

Novus

  • Gast
Vielen Dank für die Erläuterungen, es kam mir doch ziemlich ... komisch vor.
Und es zeigt sich: auch in den Kommunen gehts zuweilen zu wie in den Regierungspräsidien :)

Grüße