Ich sehe da insgesamt 3 unterschiedliche Gruppen:
1. Die TB nach S6 bezahlt: Wenn S6 zutreffend war, ist sie in S8a übergeleitet. Wenn sie die Kita-Leitung war und ist, war aber bereits S6 unzutreffend, es wäre mindestens S7 gewesen, dann wäre sie seit 2015 mindestens in S9 übergeleitet.
2. Die TB nach S4 bezahlt, die vor dem 01.07.15 eingestellt worden sind: S4 könnte die zutreffende Eingruppierung gewesen sein, sofern dies der Fall ist und kein Antrag gestellt worden war, läßt sich das im bestehenden Arbeitsverhältnis bei unverändert auszuübender Tätigkeit nicht heilen. Hier wäre die Beendigung des bestehenden und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses ein Weg, in S8a zu kommen. Alternativ könnte auch einfach die auszuübende Tätigkeit geändert werden. S4 war aber jedenfalls für solche Erzieher, die Gruppenleitung waren, nicht die zutreffende Eingruppierung. Diese waren in S6 eingruppiert und automatisch in S8a übergeleitet.
3. TB nach S4 bezahlt, die nach dem 30.06.15 eingestellt wurden: S4 ist für Erzieher mit entsprechender Tätigkeit nicht die zutreffende Eingruppierung. Sie sind mutmaßlich in S8a eingruppiert.