Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
VBL Beitragserstattung nach Ausscheiden aus dem Öffentlichen Dienst
p996:
Kann man sich die Beitragserstattung der VBL bei beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen lassen?
McOldie:
Schau einfach in die Satzung der VBL ;)
https://www.vbl.de/de/die_vbl/auf_einen_blick/satzung/
und hier
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjqr_2u4ZDqAhUrMewKHTJTCe0QFjAJegQIAxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.vbl.de%2Fde%2Fapp%2Fmedia%2Fresource%2F_h667lsrc.deliver&usg=AOvVaw1yXLfEOUyUyTauIX_gllge
shimanu:
Ich habe VBL Anwartschaften im Tarifverbund Ost. Diese seien laut Satzung der VBL sofort unverfallbar, auch wenn ich die Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt habe.
Die DRV hat meine Beiträge aufgrund meines Beamtenstatus auf Lebenszeit nach § 210 SGB VI erstattet, da ich keine 5 Jahre voll hatte.
Meines Erachtens muss die VBL nach § 3 Abs. 3 BetrAVG in diesem Fall auch die unverfallbaren Anwartschaften erstatten / abfinden. Der Antrag wurde jedoch, meiner Einschätzung nach voreilig, abgelehnt.
Nun befindet sich der Vorgang zur Klage vor dem Schiedsgericht. Ein Widerspruchsverfahren wird seitens der VBL nicht angeboten. Finde ich ziemlich merkwürdig.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen hierzu?
Lars73:
Weshalb sollte es ein Widerspruchsverfahren geben? Ist doch kein Verwaltungsrecht.
Wenn der Anspruch auf eine VBL-Rente besteht, besteht m.E. kein Anspruch auf Beitragserstattung.
shimanu:
Es besteht ja kein Anspruch auf Betriebsrente. Die Wartezeit ist nicht erfüllt.
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