Ich habe VBL Anwartschaften im Tarifverbund Ost. Diese seien laut Satzung der VBL sofort unverfallbar, auch wenn ich die Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt habe.
Die DRV hat meine Beiträge aufgrund meines Beamtenstatus auf Lebenszeit nach § 210 SGB VI erstattet, da ich keine 5 Jahre voll hatte.
Meines Erachtens muss die VBL nach § 3 Abs. 3 BetrAVG in diesem Fall auch die unverfallbaren Anwartschaften erstatten / abfinden. Der Antrag wurde jedoch, meiner Einschätzung nach voreilig, abgelehnt.
Nun befindet sich der Vorgang zur Klage vor dem Schiedsgericht. Ein Widerspruchsverfahren wird seitens der VBL nicht angeboten. Finde ich ziemlich merkwürdig.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen hierzu?