Autor Thema: VBL Beitragserstattung nach Ausscheiden aus dem Öffentlichen Dienst  (Read 4876 times)

p996

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Kann man sich die Beitragserstattung der VBL bei beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen lassen?


shimanu

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Ich habe VBL Anwartschaften im Tarifverbund Ost. Diese seien laut Satzung der VBL sofort unverfallbar, auch wenn ich die Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt habe.

Die DRV hat meine Beiträge aufgrund meines Beamtenstatus auf Lebenszeit nach § 210 SGB VI erstattet, da ich keine 5 Jahre voll hatte.
Meines Erachtens muss die VBL nach § 3 Abs. 3 BetrAVG in diesem Fall auch die unverfallbaren Anwartschaften erstatten / abfinden. Der Antrag wurde jedoch, meiner Einschätzung nach voreilig, abgelehnt.

Nun befindet sich der Vorgang zur Klage vor dem Schiedsgericht. Ein Widerspruchsverfahren wird seitens der VBL nicht angeboten. Finde ich ziemlich merkwürdig.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen hierzu?

Lars73

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Weshalb sollte es ein Widerspruchsverfahren geben? Ist doch kein Verwaltungsrecht.

Wenn der Anspruch auf eine VBL-Rente besteht, besteht m.E. kein Anspruch auf Beitragserstattung.


shimanu

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Es besteht ja kein Anspruch auf Betriebsrente. Die Wartezeit ist nicht erfüllt.

Lars73

  • Gast
@shimanu
Waren es denn drei Jahre?
Man muss die geänderte rechtliche Situation durch das BetrAVG beachten.

shimanu

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Ich habe exakt 3 Jahre in die VBL eingezahlt. Laut 3 Abs 3 BetrAVG müssten die Anwartschaften auf mein Verlangen erstattet werden.