Wie lang sind Sie denn schon im öD? Sie leiten Alles fristgerecht in die Wege. Wenn Ihre Administration nicht aus dem Puffer kommt ist das Organisationsverschulden und kann am Ende auch zur privatrechtlichen Haftungsansprüchen führen.
Was heißt hier in die Wege leiten? Eine dienstliche Beurteilung mag es bei Beamten geben und bei Angestellten werden viele Arbeitgeber sicherlich auch eine Beurteilung schreiben, sowas gibt es zum Beispiel bei uns leider überhaupt nicht (ich denke mal, aus guten Gründen - man erhält zwar selber nie ein Feedback vom Vorgesetzten, umgekehrt muss sich auch keiner der völlig inkompetenten Vorgesetzten einer Kritik stellen).
Natürlich kann man ein Zwischenzeugnis beantragen. Aber das kann einerseits auch mal ein wenig länger dauern und bei uns bekommt man das auch nur bei einer entsprechenden Begründung. Eine Bewerbung wäre natürlich so eine trifftige Begründung, aber sehr oft will man auch dem Chef nicht auf die Nase binden, dass man sich offensichtlich weg bewirbt, gerade wenn völlig unklar ist, dass man die Stelle auch wirklich bekommen kann.
Es erscheint mir deshalb völlig hirnrissig von diesem Arbeitgeber, zwingend so eine "dienstliche Beurteilung" zu verlangen und das auch noch mit einer sehr knappen Frist nur um im Bewerbungsverfahren überhaupt weiter berücksichtigt zu werden.