Hallo Foristen,
ich habe einen Sachverhalt vorliegen, den ich mir rechtlich nicht beantworten kann:
Beamter X hat ein Statusamt A12. Die Mindestwartezeit auf Stufe A13 ist gerade abgelaufen. In seiner Dienstbehörde sind haushalterisch ausreichend Stellen A13 vorhanden, so dass er aus grds. problemlos befördert werden könnte. Allerdings hat der Arbeitgeber, in Abweichung zu davor, nunmehr ein Beurteilungssystem eingeführt, das nur noch Beförderungen zulässt, wenn bestimmte Beurteilungsnoten erreicht wurden.
Hat der Beamte einen Rechtsanspruch auf die Beförderung zu A13, wenn die Stellen vorhanden sind?
Vielen Dank!