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Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
jimhopper:
Hallo Foristen,
ich habe einen Sachverhalt vorliegen, den ich mir rechtlich nicht beantworten kann:
Beamter X hat ein Statusamt A12. Die Mindestwartezeit auf Stufe A13 ist gerade abgelaufen. In seiner Dienstbehörde sind haushalterisch ausreichend Stellen A13 vorhanden, so dass er aus grds. problemlos befördert werden könnte. Allerdings hat der Arbeitgeber, in Abweichung zu davor, nunmehr ein Beurteilungssystem eingeführt, das nur noch Beförderungen zulässt, wenn bestimmte Beurteilungsnoten erreicht wurden.
Hat der Beamte einen Rechtsanspruch auf die Beförderung zu A13, wenn die Stellen vorhanden sind?
Vielen Dank!
Lars73:
Grundsätzlich Nein.
Handelt es sich um gebündelte Dienstposten oder ist es ein Dienstposten nach A13g?
jimhopper:
Es handelt sich um einen Dienstposten A 13g
was_guckst_du:
...ein Beurteilungssystem, dass Beförderungen ausschließt, wenn nicht eine Mindestnote erreicht wird oder ein Beurteilungssystem, welches in Abhängigkeit zur Benotung verlängerte Wartezeiten bestimmt?...
jimhopper:
Ein Beurteilungssystem, dass eine Beförderung ausschließt, wenn nicht eine Mindestnote erreicht wird.
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