Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen

Begonnen von jimhopper, 22.06.2020 08:45

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jimhopper

Hallo Foristen,

ich habe einen Sachverhalt vorliegen, den ich mir rechtlich nicht beantworten kann:

Beamter X hat ein Statusamt A12. Die Mindestwartezeit auf Stufe A13 ist gerade abgelaufen. In seiner Dienstbehörde sind haushalterisch ausreichend Stellen A13 vorhanden, so dass er aus grds. problemlos befördert werden könnte. Allerdings hat der Arbeitgeber, in Abweichung zu davor, nunmehr ein Beurteilungssystem eingeführt, das nur noch Beförderungen zulässt, wenn bestimmte Beurteilungsnoten erreicht wurden.

Hat der Beamte einen Rechtsanspruch auf die Beförderung zu A13, wenn die Stellen vorhanden sind?

Vielen Dank!

Lars73

Grundsätzlich Nein.
Handelt es sich um gebündelte Dienstposten oder ist es ein Dienstposten nach A13g?

jimhopper

Es handelt sich um einen Dienstposten A 13g

was_guckst_du

...ein Beurteilungssystem, dass Beförderungen ausschließt, wenn nicht eine Mindestnote erreicht wird oder ein Beurteilungssystem, welches in Abhängigkeit zur Benotung verlängerte Wartezeiten bestimmt?...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

jimhopper

Ein Beurteilungssystem, dass eine Beförderung ausschließt, wenn nicht eine Mindestnote erreicht wird.

was_guckst_du

...und ein solches System hat der Personalrat mitgetragen?? ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

jimhopper


was_guckst_du

...irgendwann wird auch der letzte AG im öD es bemerkt haben, dass er mit solchen Regelungen seinen Personalbedarf nicht mehr decken kann...Attraktiver Arbeitgeber geht anders...Personal gewinnen und halten ist heutzutage angesagt...

...in meiner Behörde wurde im letzten Jahr eine 30 Jahre alte Beurteilungsrichtlinie, die Beurteilungsnoten mit längeren Wartezeiten paarte, gekippt...jetzt wird wieder nach den gesetzlichen Mindestzeiten befördert..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Wo käme im Sachverhalt ein Arbeitgeber vor?

clarion

Wobei die Kopplung an akzeptable Beurteilungen sehr sinnig sein. Wer kennt nicht auch Oberpfeifen, die nur befördert wurden, weil sie "am Dransten" waren.

Pseudonym

Zitat von: jimhopper am 22.06.2020 11:30
Ein Beurteilungssystem, dass eine Beförderung ausschließt, wenn nicht eine Mindestnote erreicht wird.
Zitat von: was_guckst_du am 22.06.2020 12:05
...und ein solches System hat der Personalrat mitgetragen?? ::)
Ist nicht ebendas die gesetzlich verankerte Bestenauslese? Wenn alle mittelmäßige Kräfte sind und diese dafür nicht beflördert werden, entspricht das doch dem Leistungsdgedanken.

Oder bin ich da jetzt falsch  ???

Bastel

Wenn alle gleich sind, können dann alle mittelmäßig sein?

WasDennNun

Zitat von: Bastel am 23.06.2020 06:15
Wenn alle gleich sind, können dann alle mittelmäßig sein?
Sie können nicht nur, sie müssen sogar alle mittelmäßig sein, weil sie alle ja nur dem Mittelmaß entsprechen. ;D

Mayday

Zitat von: was_guckst_du am 22.06.2020 15:48
...irgendwann wird auch der letzte AG im öD es bemerkt haben, dass er mit solchen Regelungen seinen Personalbedarf nicht mehr decken kann...Attraktiver Arbeitgeber geht anders...Personal gewinnen und halten ist heutzutage angesagt...

Meiner Meinung nach ändert sich das gerade,  Personal wird wohl bald deutlich mehr zur Verfügung stehen.

Feidl

Zitat von: Spid am 22.06.2020 18:19
Wo käme im Sachverhalt ein Arbeitgeber vor?
Gar nicht.
Der TE hat nur schändlicherweise Arbeitgeber und Dienstherr verwechselt.