Autor Thema: Eingruppierung nach dem Angestelltenlehrgang II mit vorheriger Zulage  (Read 2434 times)

Bettgensch

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Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zu meiner Eingruppierung nach dem ALII.

Ab 01.10.2013 war ich in E08, Stufe 3 eingruppiert und habe das entsprechende Entgelt erhalten.
Zum 01.01.2016 habe ich einen Änderungsvertrag zur Sondersachbearbeiterin, E08 unterschrieben.
Seit 01.04.2016 habe ich eine Zulage zu E09b gem. § 17 I TVÜ-VKA i.V.m. § 2 der Anlage zu 3 zum BAT erhalten.

Bei der Berechnung des Entgelts bin ich wegen der fiktiven Zulagenberechnung am 01.04.2016 auf Stufe 2 zurückgefallen, in meinen Abrechnungen stand weiterhin E08, Stufe 3 bzw. ab 01.10.2016, Stufe 4.

Am 01.06.2018 habe ich den ALII erfolgreich beendet.

Laufen die zwei unterschiedlichen Stufen und Stufenlaufzeiten weiter?

Seit 01.06.2018 erhalte ich das Entgelt nach E09b, Stufe 3. Ist das so korrekt? Würde ich hier E09b, Stufe 4 ab 01.04.2021 erhalten gem. Nr. 7 Abs. 4 Satz 3 Vorbemerkungen zur EGO?

Bin ich aber seit 01.06.2018 in E09b, Stufe 4 eingruppiert und würde die Stufe 5 ab 01.10.2020 anfangen zulaufen? 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!



Spid

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Die Höhergruppierung fand am 01.06.2018 mit Bestehen des ALII statt, sie erfolgte stufengleich, die Stufenlaufzeit begann von vorn. Dein Entgelt hingegen bemißt sich so, als wärest Du am 01.04.2016 höhergruppiert worden, also betragsmäßig und auch mit Beginn der Stufenlaufzeit. Beide Verläufe sind nachzuhalten, bis es zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe kommt. Maßgeblich ist dann die tatsächlich erreichte Stufe und nicht der fiktive Verlauf für die Entgeltberechnung.

Bettgensch

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Vielen Dank für deine Antwort Spid!

Ich bin mir nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe.

Heißt das in meinem Fall Folgendes:
Da ich beim Bestehen des ALII in E08, Stufe 4 war, fand die Höhergruppierung am 01.06.2018 in E09b, Stufe 4 statt und die Stufenlaufzeit begann vorn vorne und am 01.06.2022 würde die Stufe 5 anfangen zulaufen.

Ab 01.04.2021 würde ich das Entgelt der E09b, Stufe 4 erhalten.

Würde bei mir am 01.09.2020 eine Höhergruppierung in E09c erfolgen, würde ich in E09c Stufe 4 eingruppiert werden und das entsprechende Entgelt erhalten und die Stufenlaufzeit beginnt von vorne.

Ist das so korrekt?

Spid

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Bettgensch

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Vielen Dank!