Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zu meiner Eingruppierung nach dem ALII.
Ab 01.10.2013 war ich in E08, Stufe 3 eingruppiert und habe das entsprechende Entgelt erhalten.
Zum 01.01.2016 habe ich einen Änderungsvertrag zur Sondersachbearbeiterin, E08 unterschrieben.
Seit 01.04.2016 habe ich eine Zulage zu E09b gem. § 17 I TVÜ-VKA i.V.m. § 2 der Anlage zu 3 zum BAT erhalten.
Bei der Berechnung des Entgelts bin ich wegen der fiktiven Zulagenberechnung am 01.04.2016 auf Stufe 2 zurückgefallen, in meinen Abrechnungen stand weiterhin E08, Stufe 3 bzw. ab 01.10.2016, Stufe 4.
Am 01.06.2018 habe ich den ALII erfolgreich beendet.
Laufen die zwei unterschiedlichen Stufen und Stufenlaufzeiten weiter?
Seit 01.06.2018 erhalte ich das Entgelt nach E09b, Stufe 3. Ist das so korrekt? Würde ich hier E09b, Stufe 4 ab 01.04.2021 erhalten gem. Nr. 7 Abs. 4 Satz 3 Vorbemerkungen zur EGO?
Bin ich aber seit 01.06.2018 in E09b, Stufe 4 eingruppiert und würde die Stufe 5 ab 01.10.2020 anfangen zulaufen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!