Autor Thema: Beschäftigungsverbot  (Read 2204 times)

Lotte123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Beschäftigungsverbot
« am: 22.06.2020 17:31 »
Berechnung Entgelt bei Beschäftigungsverbot. Die Mitarbeiterin hat ein Beschäftigungsverbot und es muss ja der Durchschnitt von den letzten
3 Moaten vor dem Ereigniss hier Schwangerschaft gebildet werden. Hierzu zählen ja u.a. die Zuschläge für z. B Samtagsarbeit.
Wie ist das den mit den Aufsclägen für Urlaub und Krankheit? Zählen diese auch zum Durchschnitt?? Danke

Spid

  • Gast
Antw:Beschäftigungsverbot
« Antwort #1 am: 22.06.2020 17:33 »
Was sollen „Aufschläge“ sein?

Lotte123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Beschäftigungsverbot
« Antwort #2 am: 22.06.2020 17:42 »
Also für einen Tag genommenen  Urlaub gibt es bei  uns zusätzlich noch den Durchschnitt der Zuschläge z.B Samstagzuschlag siehe oben.Arbeiten im Krankenhaus.

Lotte123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Beschäftigungsverbot
« Antwort #3 am: 22.06.2020 17:44 »
Das nennt sich dann bei uns Aufschläge

Spid

  • Gast
Antw:Beschäftigungsverbot
« Antwort #4 am: 22.06.2020 18:13 »
Klar, meine kleine Tochter erfindet auch immer lustige Wörter...

Das durchschnittliche abgerechnete Entgelt der letzten 3 abgerechneten Monate ist für die Berechnung heranzuziehen. Die durchschnittlichen Zuschläge sind ja lediglich eine Berechnungsvorschrift zur Entgeltfortzahlung bei Urlaub/Krankheit. Auch fortgezahltes Entgelt ist in die Berechnung des Mutterschutzlohnes miteinzubeziehen.

Lotte123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Beschäftigungsverbot
« Antwort #5 am: 22.06.2020 21:58 »
Also hab ich das so richtig verstanden. Wenn ich in dem genannten Zeitraum (3Monate) krank war und dafür pro Tag zusätzlich was bekomme fließt das auch in die Berechnung ein??
Danke

Spid

  • Gast
Antw:Beschäftigungsverbot
« Antwort #6 am: 22.06.2020 22:06 »
Maßgeblich ist, ob Arbeitsentgelt erzielt wird. Solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wird - wenig überraschend - das Entgelt fortgezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung besteht, nicht. Dann bleibt dieser Zeitraum unberücksichtigt.