Maßgeblich ist, ob Arbeitsentgelt erzielt wird. Solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wird - wenig überraschend - das Entgelt fortgezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung besteht, nicht. Dann bleibt dieser Zeitraum unberücksichtigt.