Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Beschäftigungsverbot
Lotte123:
Berechnung Entgelt bei Beschäftigungsverbot. Die Mitarbeiterin hat ein Beschäftigungsverbot und es muss ja der Durchschnitt von den letzten
3 Moaten vor dem Ereigniss hier Schwangerschaft gebildet werden. Hierzu zählen ja u.a. die Zuschläge für z. B Samtagsarbeit.
Wie ist das den mit den Aufsclägen für Urlaub und Krankheit? Zählen diese auch zum Durchschnitt?? Danke
Spid:
Was sollen „Aufschläge“ sein?
Lotte123:
Also für einen Tag genommenen Urlaub gibt es bei uns zusätzlich noch den Durchschnitt der Zuschläge z.B Samstagzuschlag siehe oben.Arbeiten im Krankenhaus.
Lotte123:
Das nennt sich dann bei uns Aufschläge
Spid:
Klar, meine kleine Tochter erfindet auch immer lustige Wörter...
Das durchschnittliche abgerechnete Entgelt der letzten 3 abgerechneten Monate ist für die Berechnung heranzuziehen. Die durchschnittlichen Zuschläge sind ja lediglich eine Berechnungsvorschrift zur Entgeltfortzahlung bei Urlaub/Krankheit. Auch fortgezahltes Entgelt ist in die Berechnung des Mutterschutzlohnes miteinzubeziehen.
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