Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigung

<< < (2/3) > >>

Lars73:
Soweit es keine abweichenden Regelungen im Arbeitsvertrag gibt.
Daneben könnte man einen Aufhebungsvertrag verhandeln um zum Halbjahreswechsel zu gehen.

Stufe und Eingruppierung unbedingt mit der neuen Schule rechtzeitig klären.

Spid:

--- Zitat von: Atti1625 am 23.06.2020 08:31 ---
--- Zitat von: Spid am 23.06.2020 07:21 ---Sofern keine weitere Beschäftigungszeit beim selben AG vorliegt, beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende. Der letztmögliche Beendigungstermin vor dem 01.02.21 ist mithin der Ablauf des 31.12.20, vier Monate zuvor muß die Kündigung beim AG eingegangen sein.

--- End quote ---

Also bis Ende August?

--- End quote ---

Ja.

Atti1625:

--- Zitat von: Lars73 am 23.06.2020 08:34 ---Soweit es keine abweichenden Regelungen im Arbeitsvertrag gibt.
Daneben könnte man einen Aufhebungsvertrag verhandeln um zum Halbjahreswechsel zu gehen.

Stufe und Eingruppierung unbedingt mit der neuen Schule rechtzeitig klären.

--- End quote ---

Hat man da einen Verhandlungsspielraum?

WasDennNun:

--- Zitat von: Atti1625 am 24.06.2020 06:41 ---
--- Zitat von: Lars73 am 23.06.2020 08:34 ---Soweit es keine abweichenden Regelungen im Arbeitsvertrag gibt.
Daneben könnte man einen Aufhebungsvertrag verhandeln um zum Halbjahreswechsel zu gehen.

Stufe und Eingruppierung unbedingt mit der neuen Schule rechtzeitig klären.

--- End quote ---

Hat man da einen Verhandlungsspielraum?

--- End quote ---
Ja, denn keiner zwingt dich etwas zu unterschreiben, was dir nicht gefällt.
Und auch im starren Tarifsystem gibt es Spielräume, die ein AG nutzen kann.
Und wenn beide wollen, kann man von heute auf morgen seinen Arbeitsvertrag auflösen.

Atti1625:
Stufe und Eingruppierung unbedingt mit der neuen Schule rechtzeitig klären.

Hat man hier auch einen Verhandlungsspielraum?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version