Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Wie lange hat man Zeit eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen? Folgen?
Marlis:
Hallo,
wie teuer kann es für mich oder den Wohnungsgeber werden, wenn die Bescheinigung innerhalb welcher Frist spätestens nicht vorliegt?
Danke.
VG
Pepper2012:
§ 54 BMG,
wobei nur der Wohnungsgeber sanktioniert wird.
BalBund:
Für den Mieter kann es auch teuer werden, allerdings aus anderen Gründen. Ohne die Wohnungsgeberbescheinigung wird die zuständige Meldebehörde schlicht keine Anmeldung vornehmen. Siehe hierzu §23 BMG.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird zwar in Corona-Zeiten vermutlich kaum sanktioniert, ist aber grundsätzlich eine (nicht ganz billige) Angelegenheit und fängt je nach Gemeinde bei 20 Euro an, kann aber je nach Sachlage auch schnell dreistellig werden.
Fanboy:
--- Zitat von: BalBund am 23.06.2020 21:02 ---Für den Mieter kann es auch teuer werden, allerdings aus anderen Gründen. Ohne die Wohnungsgeberbescheinigung wird die zuständige Meldebehörde schlicht keine Anmeldung vornehmen. Siehe hierzu §23 BMG.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird zwar in Corona-Zeiten vermutlich kaum sanktioniert, ist aber grundsätzlich eine (nicht ganz billige) Angelegenheit und fängt je nach Gemeinde bei 20 Euro an, kann aber je nach Sachlage auch schnell dreistellig werden.
--- End quote ---
https://www.rehm-verlag.de/verwaltung/aktuelle-beitraege-zum-pass-ausweis-und-melderecht/die-wohnungsgeberbestaetigung-als-hinderungsgrund-fuer-die-anmeldung/#:~:text=Voraussetzung%20f%C3%BCr%20die%20Anmeldung%20einer,wie%20der%20Wohnungsgeberbest%C3%A4tigung%20verweigert%20werden.
D-x:
Auch wenn hier offenbar der Wohnungsgeber die Bescheinigung nicht ausstellen will, verweise ich mal auf diesen Thread: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114018.0.html
Da wurde zum Thema auch ein wenig diskutiert.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version