Autor Thema: Vorzeitiger Stufenaufstieg  (Read 12525 times)

Spid

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #45 am: 24.06.2020 08:42 »
Stufenzuordnung ist Eingruppierung, Eingruppierung ist mitbestimmungspflichtig. Die Beurteilung des Arbeitgebers, ob der Arbeitnehmer erheblich überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat, unterliegt somit der Mitbestimmung.