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Vorzeitiger Stufenaufstieg
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Thema: Vorzeitiger Stufenaufstieg (Read 13560 times)
Spid
Gast
Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
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Antwort #45 am:
24.06.2020 08:42 »
Stufenzuordnung ist Eingruppierung, Eingruppierung ist mitbestimmungspflichtig. Die Beurteilung des Arbeitgebers, ob der Arbeitnehmer erheblich überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat, unterliegt somit der Mitbestimmung.
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