Autor Thema: Bewerbungsgespräch Initiativbewerber - Wer muss in die Runde?  (Read 2454 times)

Philipp

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Ist es bei einer Initiativbewerbung für eine derzeit vakante Stelle erforderlich, dass seitens der Behörde die gesamte Flotte aufgefahren wird? Sprich: auch Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte?

Reicht es bei einer Initiativbewerbung nicht aus, die Runde kleiner zu halten?
- Direkter Vorgesetzter
- Vertreter des Personalrats
- Vertreter des Personalamtes

Ist das irgendwo geregelt?

Im Grunde liegt hier ja kein Auswahlverfahren vor, sondern der einzelne Bewerber / Bewerberin soll ja im Gespräch nur näher abgeklopft werden, ob eine Eignung für die Stelle vorliegt.

Spid

  • Gast
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

was_guckst_du

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...auch wenn nur eine Bewerbung vorliegt, handelt es sich um ein Auswahlverfahren...Auswahl bezieht sich darauf, ob jemand für die Stelle als geeignet ausgewählt wird...

...also große Runde...sonst quakt die Gleichstellungsbeauftragte (zu Recht)..  8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

clarion

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Unser PR würde bei einer Iniativbewerbung nicht mitmachen. Unser Amt macht aber folgendes, wenn es eine interessante Iniativbewerbung gibt und eine passende Stelle frei wird, wird normal ausgeschrieben, ggf. mit drei statt sechs Wochen Bewerbungsfrist und der Iniativbewerber wird gebeten sich noch mal auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben. So bekommen auch andere geeignete Kandidaten die Chance sich zu bewerben.

So bin ich in mein derzeitiges Amt reingekommen. Da ich seinerzeit der einzige Bewerber war, war das Auswahlgespräch in kleiner Runde. PR, direkter Vergesetzte, jemand aus dem Personaldezernat.