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Rücknahme einer Stufenzuordnung

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Spid:
Die Stufen der Entgelttabelle bilden grundsätzlich keine Berufserfahrung ab. Die Stufenzuordnung ist einer Feststellungsklage zugänglich.

KarinL:

--- Zitat von: Spid am 24.06.2020 09:48 ---Die Stufen der Entgelttabelle bilden grundsätzlich keine Berufserfahrung ab. Die Stufenzuordnung ist einer Feststellungsklage zugänglich.

--- End quote ---
Anwalt ist schon eingeschaltet. Ggf. gehen wir auch vors Arbeitsgericht !

KarinL:
Aber darf, bzw. kann eine Arbeitgeber nach 5 Jahren kommen und sagen, dass, was wir da 2015 schriftlich vereinbart haben ist falsch ??? Gibt es da keine Fristen? Auch wenn es der öffentliche Dienst ist.
Ein privater Arbeitgeber kann ja auch nicht nach 5 Jahren herkommen und sagen, dass was wir vor 5 Jahren an Gehalt ausgehandelt haben war falsch und ich gebe Ihnen dann mal eben 300 € rückwirkend weniger!

Spid:
Was an
--- Zitat von: Spid am 24.06.2020 09:42 ---Die Stufenzuordnung zu Stufe 2 mit einem Jahr Stufenlaufzeit kann keine Stufenzuordnung aufgrund einer Rechtspflicht sein. Der AG hat bei der Stufenzuordnung also Ermessen ausgeübt. An diese Entscheidung ist er gebunden.

--- End quote ---
hast Du nicht verstanden?

WasDennNun:

--- Zitat von: KarinL am 24.06.2020 11:52 ---Aber darf, bzw. kann eine Arbeitgeber nach 5 Jahren kommen und sagen, dass, was wir da 2015 schriftlich vereinbart haben ist falsch ???

--- End quote ---
Nein, da es eine Vereinbarung war und nicht ein Eingruppierungsirrtum.

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